Datenreport 2026

Die Zahlen, bei denen ein Verein genauer hinschauen muss.

CHF 2 500, CHF 10 920, acht Stunden, CHF 100 000 oder zehn Jahre: Ähnliche Zahlen gehören zu völlig verschiedenen Regeln. Dieser Report ordnet sie nach Thema, Anwendungsbereich und offizieller Quelle.

Offenen Datensatz als CSV ladenDesk Research, Stichtag 20. August 2026

Acht Schwellenwerte im Überblick

Schwellenwerte für Schweizer Vereine 2026
ThemaWertGilt fürWichtige Einordnung
AHV bei geringfügigem LohnCHF 2 500 pro Person, Arbeitgeber und KalenderjahrViele Vereine ausserhalb der gesetzlichen AusnahmenUnterhalb kann auf die Abrechnung verzichtet werden, wenn die Person sie nicht verlangt. Seit 2026 gilt diese Erleichterung unter anderem für Chöre nicht mehr.
UVG-Sonderregel SportCHF 10 920 Jahreslohn 2026Sportlerinnen, Sportler, Trainerinnen und Trainer in SportvereinenNur wenn alle Personen dieser Gruppe höchstens diese Schwelle verdienen. Überschreitet eine Person sie, wird die ganze Gruppe obligatorisch versichert. Anderes Personal ist separat zu beurteilen.
NichtberufsunfallversicherungMindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen ArbeitgeberUVG-versicherte ArbeitnehmendeAb dieser Arbeitszeit umfasst die obligatorische Deckung auch Nichtberufsunfälle. Darunter sind grundsätzlich nur Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert.
Mehrwertsteuer allgemeinCHF 100 000 steuerbarer JahresumsatzVereine ohne anwendbare SondergrenzeMassgebend ist der steuerbare Umsatz, nicht Gewinn oder Vermögen. Von der Steuer ausgenommene Leistungen müssen separat beurteilt werden.
Mehrwertsteuer Sport, Kultur und GemeinnützigkeitCHF 250 000 steuerbarer JahresumsatzNicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige InstitutionenEine bezahlte Geschäftsführung kann dazu führen, dass stattdessen die allgemeine Grenze von CHF 100 000 gilt.
Direkte Bundessteuer bei ideellem ZweckGewinn bis CHF 20 000Juristische Personen mit ideellem Zweck, deren Mittel diesem Zweck gewidmet sindDas ist keine automatische Steuerbefreiung und keine schweizweite Einreichungsbefreiung. Kantone kennen eigene Regeln.
Ordentliche RevisionZwei von drei: CHF 10 Mio. Bilanzsumme, CHF 20 Mio. Umsatz, 50 VollzeitstellenVereine, die die Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitenStatuten und besondere Umstände können auch unterhalb der Schwellen eine Revisionsstelle vorsehen.
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen10 JahreGeschäftsbücher, Buchungsbelege und GeschäftsberichtDie Frist beginnt mit Ablauf des Geschäftsjahres. Statuten, Protokolle und dauernd wichtige Rechtsunterlagen sollten länger aufbewahrt werden.
Eigene Zusammenstellung aus den verlinkten Primärquellen. Keine Primärerhebung und keine Einzelfallberatung. Kantonale Steuerregeln sowie Vertragsbedingungen sind separat zu prüfen.

So lest ihr den Datensatz richtig

01

Eine Schwelle ersetzt keine Einordnung

Die AHV-Grenze betrifft geringfügige Löhne. Die UVG-Sportregel betrifft nur eine klar definierte Personengruppe. Wer beide Zahlen vermischt, kann trotz korrekter Rechnung zur falschen Entscheidung kommen.

02

Umsatz ist nicht Gewinn

Die MWST prüft steuerbaren Umsatz. Die direkte Bundessteuer schaut auf den Gewinn. Auch ein Verein mit kleinem Jahresüberschuss kann deshalb eine relevante MWST-Frage haben.

03

Bund und Kanton trennen

Die CHF 20 000 bei ideellem Zweck sind eine Regel der direkten Bundessteuer. Einreichungspflicht und kantonale Gewinn- oder Kapitalsteuern können anders ausgestaltet sein.

Methodik

Nachvollziehbare Synthese, keine erfundene Studie

Wir haben Bundesrecht, amtliche Merkblätter und öffentlich zugängliche Behördeninformationen in eine einheitliche Tabelle überführt. Jede Zeile enthält Quelle und Stichtag. Der Report ist damit zitierbar, bleibt aber Desk Research und wird nicht als repräsentative Primärerhebung bezeichnet.

Für eine konkrete Entscheidung folgt auf die Zahl immer die Prüfung von Vereinsart, Kanton, Personengruppe, Statuten und tatsächlichem Sachverhalt.

Redaktion vereinsfinanzen.ch

Zur Fachprüfung vorgesehen: Dr. Michele Imobersteg und Alain Michel

Aktualisiert im August 2026