Vereinsbuchhaltung
Für die meisten Schweizer Vereine ist die Buchhaltung einfacher, als der Kassier befürchtet. Wichtig ist, die richtige Stufe zu kennen und sie sauber durchzuhalten.
Aktualisiert im August 2026
Jeder Schweizer Verein muss über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage Buch führen. Vereine ohne Pflicht zum Handelsregistereintrag dürfen sich auf diese einfache Rechnung beschränken. Die doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung wird erst mit der Eintragungspflicht verbindlich. Belege sind zehn Jahre aufzubewahren.
Einfache oder doppelte Buchhaltung?
Diese Frage sorgt für die meisten Missverständnisse, weil oft eine Umsatzgrenze von CHF 500 000 genannt wird. Für Vereine gilt sie so nicht. Massgebend ist nach OR Art. 957 die Frage, ob der Verein zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet ist.
| Stufe | Wer | Was ihr führt |
|---|---|---|
| Einfache Rechnung | Vereine ohne Pflicht zum Handelsregistereintrag, also die grosse Mehrheit | Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage, oft Milchbüchleinrechnung genannt |
| Doppelte Buchhaltung | Vereine mit Eintragungspflicht, also mit kaufmännischem Gewerbe oder Revisionspflicht | Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang nach den Regeln der Rechnungslegung |
Was die einfache Rechnung enthalten muss
- Alle Einnahmen und Ausgaben, chronologisch und lückenlos
- Zu jeder Buchung ein Beleg, auch bei Barzahlungen
- Die Vermögenslage per Jahresende: Bank, Kasse, offene Forderungen, Schulden
- Eine Gegenüberstellung mit dem Budget, damit die Versammlung etwas beurteilen kann
Selber machen, Software oder Treuhänder
Es gibt keine richtige Antwort, nur eine passende. Kleine Vereine fahren mit einer Vorlage am besten, mittlere mit einer Software, und wer niemanden mehr für das Kassieramt findet, lagert aus. Viele kombinieren: laufend selbst erfassen, den Abschluss extern machen lassen. Details dazu stehen in unseremSoftware-Vergleich und bei denTreuhandkosten.
Der Jahreskalender des Kassiers
Wer diesen Rhythmus einhält, hat vor der Versammlung keinen Stress. Die Monate sind Richtwerte für Vereine mit Kalenderjahr als Vereinsjahr.
| Zeitpunkt | Was ansteht |
|---|---|
| Laufend | Belege ablegen, Zahlungen buchen, Zahlungseingänge der Beiträge kontrollieren |
| Januar | Beitragsrechnungen verschicken, sobald die Versammlung den Beitrag beschlossen hat |
| Januar bis Februar | Vorjahr abschliessen, Kontoauszug und Kassenbestand abstimmen |
| Februar | Jahresrechnung erstellen und der Revision übergeben |
| Vor der Versammlung | Revisionsbericht einholen, Unterlagen mit der Einladung verschicken |
| An der Versammlung | Rechnung vorlegen, Entlastung beantragen, Budget beschliessen |
| Quartalsweise | Kontoauszug mit der Buchhaltung abgleichen, offene Beiträge mahnen |
Die fünf häufigsten Fehler
- Vereinsgeld über das Privatkonto. Der häufigste und riskanteste Fehler. Ein eigenes Vereinskonto trennt sauber und schützt den Kassier persönlich.
- Belege erst im Januar sammeln. Was im Sommer nicht abgelegt wurde, fehlt im Winter. Legt Belege sofort ab, digital genügt.
- Festwirtschaft nicht sauber erfassen. Barverkäufe sind der Punkt, an dem Einnahmen verschwinden. Zählt die Kasse vor und nach dem Anlass und haltet beides schriftlich fest.
- Spenden und Sponsoring vermischen. Die beiden werden mehrwertsteuerlich unterschiedlich behandelt, deshalb von Anfang an trennen.
- Den Kontenplan jedes Jahr ändern. Dann lässt sich weder mit dem Budget noch mit dem Vorjahr vergleichen.
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Häufige Fragen
Ist ein Verein buchführungspflichtig?
Ja. Jeder Verein muss über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage Buch führen. Vereine, die nicht zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet sind, dürfen sich nach OR Art. 957 Abs. 2 auf diese einfache Rechnung beschränken.
Wann braucht ein Verein eine doppelte Buchhaltung?
Sobald er zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet ist, also ein kaufmännisches Gewerbe betreibt oder revisionspflichtig ist. Ein freiwilliger Handelsregistereintrag allein löst diese Pflicht nicht aus.
Reicht Excel für die Vereinsbuchhaltung?
Für kleine Vereine ja. Eine saubere Tabelle mit Datum, Beleg, Text, Einnahme, Ausgabe und Saldo erfüllt die Anforderungen an die einfache Rechnung. Bei vielen Buchungen, Mitgliederverwaltung oder Mehrwertsteuer wird eine Software sinnvoll.
Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?
Zehn Jahre. Das gilt für Belege, Buchhaltung und Jahresrechnungen, auch bei der einfachen Rechnung und auch nach einer Auflösung des Vereins.
Braucht jeder Verein Revisoren?
Gesetzlich nur bei Revisionspflicht, die erst grosse Vereine trifft. Die meisten Vereine wählen freiwillig zwei Rechnungsrevisorinnen oder verankern die Revision in den Statuten, weil sie Vertrauen schafft und den Kassier entlastet.
Was kostet ein Treuhänder für die Vereinsbuchhaltung?
Für einen Jahresabschluss rechnet man mit rund CHF 500 bis 900, für eine komplett ausgelagerte Buchhaltung mit CHF 1500 bis 4000 pro Jahr. Das sind Richtwerte, entscheidend sind Belegmenge und Vorarbeit.
Wer ist im Verein für die Buchhaltung verantwortlich?
Formell der Vorstand als Ganzes, praktisch der Kassier. Nach ZGB Art. 69a führt der Vorstand die Geschäftsbücher. Auch wenn eine externe Stelle bucht, bleibt die Verantwortung beim Vorstand.
Dürfen wir die Buchhaltung rein digital führen?
Ja. Belege dürfen elektronisch aufbewahrt werden, solange sie unverändert lesbar bleiben und über zehn Jahre verfügbar sind. Scannt Papierbelege sauber und legt sie strukturiert ab, dann genügt das.
Was passiert, wenn die Kasse nicht stimmt?
Sucht zuerst den Fehler: fehlende Buchung, doppelte Erfassung, privat vorgeschossene Auslage. Bleibt eine Differenz, weist sie offen in der Jahresrechnung aus und erklärt sie im Kassenbericht. Verschwiegene Differenzen sind das eigentliche Problem.
Redaktion vereinsfinanzen.ch
Zur Fachprüfung vorgesehen: Dr. Michele Imobersteg
Aktualisiert im August 2026
Quellen
- OR Art. 957 ff., Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung (Stand: 2026)
- ZGB Art. 69a, Buchführung des Vereins (Stand: 2026)
- ZGB Art. 69b, Revisionsstelle (Stand: 2026)