Die Jahresrechnung des Vereins

Aktualisiert im August 2026

Die Jahresrechnung zeigt, was im Vereinsjahr eingenommen und ausgegeben wurde und wie es um das Vermögen steht. Vereine ohne Handelsregisterpflicht legen eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Vermögensausweis vor. Genehmigt wird sie von der Vereinsversammlung, nach dem Bericht der Revision.

Was die Jahresrechnung enthält

Der Umfang hängt von der Stufe ab, auf der euer Verein Buch führt. Beide Varianten haben dasselbe Ziel: Die Versammlung soll verstehen, was mit dem Geld passiert ist.

Umfang je nach Stufe
BestandteilEinfache RechnungDoppelte Buchhaltung
Einnahmen und Ausgabenja, das Herzstückals Erfolgsrechnung
VermögenslageAufstellung per Stichtagals Bilanz
Vergleich mit Budgetempfohlenempfohlen
Vorjahreszahlenempfohlenvorgeschrieben
Anhangnicht nötigvorgeschrieben

Die einfache Rechnung aufbauen

Drei Blöcke genügen. Erstens die Einnahmen, gegliedert nach Beiträgen, Anlässen, Spenden und Übrigem. Zweitens die Ausgaben in denselben Kategorien wie im Budget. Drittens die Vermögenslage: Bankguthaben, Kassenbestand, offene Forderungen und Schulden per Jahresende, daraus ergibt sich das Vereinsvermögen.

Wichtig ist der Nachweis, dass die Rechnung aufgeht: Vermögen am Jahresanfang plus Einnahmen minus Ausgaben ergibt das Vermögen am Jahresende. Stimmt das nicht, fehlt eine Buchung.

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Bilanz und Erfolgsrechnung

Vereine mit Eintragungspflicht führen eine doppelte Buchhaltung. Die Bilanz stellt Aktiven und Passiven gegenüber, die Erfolgsrechnung Aufwand und Ertrag. Dazu kommt ein Anhang, der die angewandten Grundsätze erläutert. Typische Positionen eines Vereins in der Bilanz sind Bank, Kasse, Forderungen aus Beiträgen, Vorräte an Material, offene Rechnungen und das Vereinskapital.

Eine Jahresrechnung mit Zahlen

So sieht die einfache Rechnung eines Vereins aus, wie ihn die meisten Statuten beschreiben. Die drei Blöcke stehen untereinander, und die Kontrollrechnung am Schluss beweist, dass nichts fehlt.

Einnahmen und Ausgaben mit Budgetvergleich, Beträge in CHF
PositionIstBudget
Mitgliederbeiträge12'24012'000
Ertrag Sommerfest9'4508'000
Sponsoring3'0003'000
Spenden und Gönner2'1001'500
Gemeindebeitrag2'0002'000
Total Einnahmen28'79026'500
Material und Ausrüstung3'8204'000
Miete Halle6'0006'000
Aufwand Sommerfest5'9705'500
Entschädigungen und Spesen4'3504'500
Verbandsbeiträge und Lizenzen2'1502'200
Versicherungen und Administration1'7401'800
Einlage Jubiläumsrückstellung1'0001'000
Total Ausgaben25'03025'000
Ergebnis+3'760+1'500
Vermögensausweis per Stichtag, Beträge in CHF
Vermögen per 31. DezemberBetrag
Bank22'680
Kasse320
Offene Mitgliederbeiträge480
Total Aktiven23'480
Offene Rechnungen480
Jubiläumsrückstellung3'000
Vereinsvermögen20'000
Kontrolle: Vereinsvermögen Vorjahr CHF 16'240 plus Ergebnis CHF 3'760 ergibt CHF 20'000. Geht diese Rechnung nicht auf, fehlt eine Buchung.

Die Rückstellung von CHF 3000 zeigt, warum der Ausweis wichtig ist: Von den CHF 23'480 Vermögen sind CHF 3000 für das Jubiläum gebunden und CHF 480 sind noch geschuldet. Frei verfügbar ist deutlich weniger, als die oberste Zahl vermuten lässt.

Abgrenzungen: was noch ins alte Jahr gehört

Der einzige Teil des Abschlusses, der etwas Nachdenken verlangt. Die Regel lautet: Ein Aufwand oder Ertrag gehört in das Jahr, in dem er wirtschaftlich verursacht wurde, nicht in das Jahr, in dem die Zahlung fliesst.

Die fünf Abgrenzungsfälle, die im Verein vorkommen
FallGehört insWie erfassen
Beitrag 2026, im Dezember 2025 bezahltJahr 2026im alten Jahr als passive Abgrenzung
Versicherungsprämie 2026, im Dezember 2025 bezahltJahr 2026im alten Jahr als aktive Abgrenzung
Rechnung für das Fest 2025, kommt im Januar 2026Jahr 2025als offene Rechnung im alten Jahr
Beitrag 2025, noch nicht bezahltJahr 2025als Forderung im alten Jahr
Sponsoringbeitrag für die Saison 2025/26anteilig auf beide JahreAufteilung im Anhang oder im Kassenbericht erklären
Bei sehr kleinen Beträgen darf aus Wesentlichkeitsgründen auf die Abgrenzung verzichtet werden. Haltet es dann über die Jahre gleich.

Der Weg zum Abschluss

  • Alle Belege des Jahres erfasst und abgelegt
  • Kontoauszug per 31. Dezember mit der Buchhaltung abgeglichen
  • Kassenbestand gezählt und protokolliert
  • Offene Beiträge und unbezahlte Rechnungen erfasst
  • Abgrenzungen geprüft: Was gehört noch ins alte Jahr?
  • Rechnung erstellt, unterschrieben und der Revision übergeben
  • Revisionsbericht eingeholt und der Einladung beigelegt

An der Versammlung präsentieren

Verschickt die Rechnung mit der Einladung, statt sie erst im Saal zu verteilen. Erklärt an der Versammlung die drei grössten Abweichungen zum Budget und den Stand des Vermögens, alles Weitere auf Nachfrage. Danach folgt der Revisionsbericht, die Genehmigung der Rechnung und die Entlastung des Vorstands. Alle drei Beschlüsse gehören einzeln ins Protokoll.

Häufige Fragen

Was muss die Jahresrechnung eines Vereins enthalten?

Bei der einfachen Rechnung: alle Einnahmen und Ausgaben des Jahres sowie die Vermögenslage per Stichtag. Bei der doppelten Buchhaltung zusätzlich eine Bilanz, eine Erfolgsrechnung und einen Anhang.

Wer genehmigt die Jahresrechnung?

Die Vereinsversammlung. Sie nimmt zuvor den Revisionsbericht zur Kenntnis und erteilt dem Vorstand anschliessend die Entlastung, die sogenannte Décharge.

Bis wann muss die Jahresrechnung vorliegen?

Eine gesetzliche Frist gibt es für nicht eintragungspflichtige Vereine nicht. Massgebend sind die Statuten, die meist eine ordentliche Versammlung innerhalb einiger Monate nach Jahresende vorsehen.

Was ist der Unterschied zwischen Kassenbericht und Jahresrechnung?

Die Jahresrechnung ist das Zahlenwerk. Der Kassenbericht ist die erläuternde Zusammenfassung, die der Kassier der Versammlung dazu vorträgt.

Muss die Jahresrechnung unterschrieben werden?

Eine Formvorschrift gibt es für nicht eintragungspflichtige Vereine nicht. Üblich und sinnvoll ist die Unterschrift des Kassiers und des Präsidiums. Sie hält fest, welche Fassung der Versammlung vorgelegt wurde, und verhindert Streit über nachträgliche Änderungen.

Was bedeutet Entlastung oder Décharge?

Mit der Entlastung verzichtet die Versammlung darauf, den Vorstand für die Geschäftsführung des abgelaufenen Jahres zu belangen, soweit sie die Sachlage kannte. Sie wird nach der Genehmigung der Rechnung und dem Revisionsbericht beschlossen und gehört als eigener Punkt ins Protokoll.

Dürfen wir das Vereinsjahr abweichend vom Kalenderjahr führen?

Ja. Das Vereinsjahr legt ihr in den Statuten fest. Sportvereine mit einer Saison bis im Frühling schliessen oft per 30. Juni ab. Wichtig ist nur, dass der Stichtag über die Jahre gleich bleibt, sonst sind die Rechnungen nicht vergleichbar.

Wie lange müssen wir die Jahresrechnung aufbewahren?

Rechnet mit zehn Jahren, wie bei den übrigen Geschäftsunterlagen. Die Jahresrechnungen selbst lohnt es sich darüber hinaus dauerhaft zu behalten: Sie sind die einzige durchgehende Geschichte der Vereinsfinanzen und werden bei Jubiläen und Gesuchen immer wieder gebraucht.

Was tun, wenn die Rechnung nicht aufgeht?

Nicht ausgleichen, sondern suchen. Die Kontrollrechnung Vermögen Vorjahr plus Einnahmen minus Ausgaben gleich Vermögen am Jahresende muss stimmen. Eine Differenz bedeutet eine fehlende oder doppelte Buchung. Ein Ausgleichsposten ohne Begründung fällt der Revision auf und kostet Vertrauen.

Redaktion vereinsfinanzen.ch

Zur Fachprüfung vorgesehen: Dr. Michele Imobersteg

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