Verein gründen in der Schweiz
Eine Vereinsgründung ist in der Schweiz erstaunlich einfach: keine Notarin, keine Gebühr, kein Mindestkapital. Was es wirklich braucht und woran die meisten trotzdem hängen bleiben.
Aktualisiert im August 2026
Ein Verein entsteht in der Schweiz, sobald mindestens zwei Personen schriftliche Statuten verabschieden und den Willen festhalten, sich als Körperschaft zu organisieren. Es braucht weder Notar noch Kapital noch einen Handelsregistereintrag. Die Gründung selbst kostet nichts.
Was es für eine Gründung wirklich braucht
Nach ZGB Art. 60 entsteht ein Verein, sobald aus den schriftlichen Statuten der Wille hervorgeht, sich als Körperschaft zu organisieren. Mehr verlangt das Gesetz nicht. Es gibt keine Gründungsurkunde, keinen Notartermin und kein Mindestkapital.
- Eine Mehrzahl von Personen, in der Praxis mindestens zwei
- Schriftliche Statuten mit Zweck, Mitteln und Organisation
- Ein nicht wirtschaftlicher Zweck, also kein Gewinn für die Mitglieder
- Ein Gründungsbeschluss, sinnvollerweise in einem Protokoll festgehalten
Statuten schreiben
Zweck, Mittel und Organisation schriftlich festhalten. Ohne Statuten gibt es keinen Verein.
Gründungsversammlung abhalten
Statuten genehmigen, Vorstand wählen, alles im Protokoll festhalten.
Verein einrichten
Konto eröffnen, Versicherung prüfen, Buchhaltung aufsetzen. Erst dann läuft es rund.
Was eine Vereinsgründung kostet
Der Verein selbst kostet nichts. Kosten entstehen erst durch das, was danach kommt, und auch das bleibt überschaubar.
| Posten | Kosten | Nötig? |
|---|---|---|
| Gründung an sich | CHF 0 | entfällt, es gibt keine Gebühr |
| Handelsregistereintrag | einige hundert Franken | nur bei Eintragungspflicht |
| Vereinskonto | meist gratis bis wenige Franken pro Monat | praktisch unverzichtbar |
| Vereinshaftpflicht | tiefer bis mittlerer dreistelliger Bereich pro Jahr | freiwillig, aber empfohlen |
Nach der Gründung: die ersten Wochen
Der formelle Akt ist schnell erledigt. Was danach kommt, entscheidet darüber, ob der Verein im ersten Jahr reibungslos läuft:
- Vereinskonto eröffnen. Banken verlangen dafür Statuten, Gründungsprotokoll und Angaben zu den zeichnungsberechtigten Personen.
- Versicherung prüfen. Sobald ihr Anlässe durchführt oder mit Material arbeitet, gehört eine Haftpflicht auf die Traktandenliste.
- Buchhaltung aufsetzen. Ein einfaches Kassenbuch reicht am Anfang, aber es sollte ab dem ersten Franken existieren.
- Steuerliche Situation klären. Wer gemeinnützig ist, stellt das Gesuch um Steuerbefreiung am besten früh.
- Sichtbar werden. Eine schlanke Website mit Zweck, Terminen und Kontakt genügt am Anfang völlig.
Verein, Verband oder Stiftung?
Der Verein ist für ehrenamtliche Zusammenschlüsse fast immer die richtige Form. Diese Übersicht zeigt, wann etwas anderes passt.
| Rechtsform | Passt für | Aufwand |
|---|---|---|
| Verein | Personen, die sich für einen gemeinsamen, nicht wirtschaftlichen Zweck zusammenschliessen | sehr gering, formlose Gründung |
| Stiftung | Ein gewidmetes Vermögen mit festem Zweck, ohne Mitglieder | hoch, öffentliche Urkunde und Aufsicht |
| Genossenschaft | Gemeinsame Selbsthilfe mit wirtschaftlichem Zweck | hoch, Handelsregister und Statutenpflicht |
| Einfache Gesellschaft | Lose, kurzfristige Projekte ohne eigene Rechtspersönlichkeit | keiner, dafür persönliche Haftung |
Häufige Fehler bei der Gründung
- Statuten von einem anderen Verein abschreiben. Zweck, Organe und Beiträge müssen zu euch passen, sonst stolpert ihr bei Bank oder Steueramt.
- Beitragspflicht vergessen. Ohne Klausel in den Statuten könnt ihr keine Beiträge einfordern.
- Kein Protokoll führen. Ohne unterzeichnetes Gründungsprotokoll eröffnet keine Bank ein Konto.
- Zu grosser Vorstand. Sieben Ämter klingen gut und lassen sich selten besetzen. Drei genügen zum Start.
- Steuerfrage zu spät stellen. Wer gemeinnützig sein will, klärt die Statutenklauseln vor der Gründungsversammlung.
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Häufige Fragen
Wie viele Personen braucht es für eine Vereinsgründung?
Das Gesetz nennt keine Zahl, verlangt aber eine Mehrzahl von Personen. In der Praxis gelten zwei Personen als Minimum, üblich sind drei, damit der Vorstand mit Präsidium, Kassier und Aktuariat besetzt werden kann.
Was kostet es, einen Verein zu gründen?
Nichts. Ein Verein entsteht mit den schriftlichen Statuten und dem Gründungsbeschluss, ohne Notar und ohne Gebühr. Kosten entstehen nur, wenn ein Eintrag im Handelsregister nötig ist oder ihr Beratung zukauft.
Muss ein Verein ins Handelsregister?
Nur wenn er für seinen Zweck ein kaufmännisches Gewerbe betreibt, revisionspflichtig ist oder hauptsächlich Vermögenswerte im Ausland sammelt oder verteilt. Die meisten Freizeitvereine sind nicht eintragungspflichtig.
Braucht ein Verein ein eigenes Konto?
Rechtlich nicht, praktisch ja. Ein eigenes Vereinskonto trennt Vereins- von Privatgeld, macht die Buchhaltung sauber und schützt den Kassier. Für die Eröffnung verlangen Banken meist Statuten und Gründungsprotokoll.
Haftet der Vorstand persönlich?
Für die Schulden des Vereins haftet nach ZGB Art. 75a das Vereinsvermögen. Vorstandsmitglieder haften persönlich nur bei eigenem Verschulden, etwa bei grober Sorgfaltspflichtverletzung oder nicht abgelieferten Sozialversicherungsbeiträgen.
Wie lange dauert eine Vereinsgründung?
Der formelle Teil dauert einen Abend: Statuten verabschieden, Vorstand wählen, Protokoll unterschreiben. Rechnet danach ein bis drei Wochen für die Kontoeröffnung und allfällige Anmeldungen ein.
Können auch Minderjährige einen Verein gründen?
Urteilsfähige Minderjährige können Mitglied sein. Für Handlungen mit rechtlicher Wirkung, etwa die Kontoeröffnung oder Verträge, braucht es handlungsfähige Personen im Vorstand. In der Praxis übernehmen das Erwachsene.
Braucht ein Verein eine UID-Nummer?
Nur wenn er ins Handelsregister eingetragen oder mehrwertsteuerpflichtig wird oder als Arbeitgeber abrechnet. Der typische Freizeitverein kommt ohne UID aus.
Können wir einen bestehenden Verein übernehmen statt neu zu gründen?
Ja, das ist oft der einfachere Weg. Ein ruhender Verein kann mit einer Versammlung, einem neuen Vorstand und angepassten Statuten reaktiviert werden. Das erhält Geschichte, Konto und allfällige Verbandsmitgliedschaften.
Redaktion vereinsfinanzen.ch
Aktualisiert im August 2026
Quellen
- ZGB Art. 60 ff., Verein (Stand: 2026)
- ZGB Art. 61, Eintragung ins Handelsregister (Stand: 2026)
- ZGB Art. 75a, Haftung des Vereinsvermögens (Stand: 2026)