An der Gründungsversammlung genehmigen die Gründungsmitglieder die Statuten, wählen den Vorstand und halten den Gründungsbeschluss fest. Mit diesem Beschluss ist der Verein rechtlich entstanden. Das unterzeichnete Protokoll braucht ihr später für die Kontoeröffnung.
Vorbereitung: was vorher fertig sein muss
Gründungsversammlungen, die sich über drei Stunden ziehen, scheitern fast immer an derselben Sache: Die Statuten werden am Abend selbst geschrieben. Vier Schritte davor verhindern das.
1
Statuten schreiben
Fertiger Entwurf mindestens zwei Wochen vor der Versammlung, verschickt an alle Eingeladenen.
2
Einladen
Mit Datum, Ort, Traktandenliste und den Statuten im Anhang. Wer die Statuten erst am Abend sieht, diskutiert sie am Abend.
3
Ämter klären
Präsidium, Kassieramt und Aktuariat vorher informell besetzen. Wahlen sind der Formalakt, nicht die Kandidatensuche.
4
Versammlung durchführen
Eine Stunde genügt, wenn die drei Schritte davor erledigt sind.
Ablauf der Gründungsversammlung
Die Gründungsversammlung ist unspektakulär und in einer Stunde erledigt, wenn die Statuten vorher fertig sind. Genau das ist der Punkt: Schreibt die Statuten vorher, verschickt sie mit der Einladung und diskutiert an der Versammlung nur noch die offenen Fragen.
Formvorschriften gibt es kaum. Das Gesetz verlangt in ZGB Art. 60 lediglich, dass der Wille zur Körperschaft aus schriftlich errichteten Statuten hervorgeht. Alles andere, von der Einladungsfrist bis zum Wahlverfahren, bestimmt ihr selbst, und ab dem Gründungsbeschluss bestimmen es die eigenen Statuten.
Die Traktandenliste
Begrüssung und Feststellung der anwesenden Personen
Wahl der Versammlungsleitung und der Protokollführung
Vorstellung und Diskussion der Statuten
Beschluss zur Gründung des Vereins
Genehmigung der Statuten
Wahl des Vorstands und Verteilung der Ämter
Wahl der Rechnungsrevision, sofern die Statuten sie vorsehen
Festlegung des Mitgliederbeitrags
Verschiedenes und Termin der ersten ordentlichen Versammlung
Die vier Beschlüsse, auf die es ankommt
Von den neun Traktanden sind vier rechtlich entscheidend. Sie sind es, die später von Dritten verlangt und geprüft werden.
Welche Beschlüsse tatsächlich gebraucht werden
Beschluss
Warum er zählt
Wer ihn später sehen will
Gründungsbeschluss
mit ihm entsteht die juristische Person
Bank, Gemeinde, Dachverband
Genehmigung der Statuten
Grundlage jeder späteren Handlung des Vereins
Bank, Steueramt, Versicherung
Wahl des Vorstands
legt fest, wer für den Verein handeln darf
Bank, Handelsregister
Zeichnungsberechtigung
bestimmt, wer Zahlungen auslösen kann
Bank
Mitgliederbeitrag
praktisch wichtig, rechtlich nachholbar
Mitglieder, Revision
Wahl der Revision
nur nötig, wenn die Statuten sie vorsehen
Mitglieder, Steueramt
Fehlt einer der ersten vier, verzögert sich in aller Regel die Kontoeröffnung.
Was ins Protokoll gehört
Datum, Ort und Beginn der Versammlung
Namen aller anwesenden Gründungsmitglieder
Der ausdrückliche Beschluss, den Verein zu gründen
Die Genehmigung der Statuten, mit Datum der genehmigten Fassung
Die gewählten Vorstandsmitglieder mit ihren Ämtern
Die Zeichnungsberechtigung, meist Kollektivunterschrift zu zweien
Den beschlossenen Mitgliederbeitrag
Unterschriften von Versammlungsleitung und Protokollführung
Gratis-Vorlage
Gründungsprotokoll und Checkliste
Muster-Protokoll für die Gründungsversammlung zum Ausfüllen
Checkliste mit allen Traktanden in der richtigen Reihenfolge
Übersicht, welche Unterlagen die Bank für das Konto verlangt
Word und PDF, 2 Seiten
Fehler, die später Arbeit machen
Die folgenden fünf Punkte kosten bei der Gründung eine Minute und später einen Abend. Sie tauchen auf, sobald der Verein zum ersten Mal mit einer Bank, einer Gemeinde oder einer Versicherung zu tun hat.
Namen nur mit Vornamen protokolliert. Die Bank braucht Vor- und Nachname, Funktion und Wohnort der gewählten Personen.
Statutenfassung ohne Datum. Steht im Protokoll nur, die Statuten seien genehmigt worden, lässt sich später nicht belegen, welche Fassung gilt. Nennt Datum und Version.
Zeichnungsberechtigung nicht beschlossen. Ohne diesen Beschluss kann die Bank niemanden freischalten, und ihr braucht eine zweite Versammlung oder einen Vorstandsbeschluss.
Mitgliederbeitrag in die Statuten geschrieben. Dann braucht jede Erhöhung eine Statutenänderung. Der Betrag gehört in den Versammlungsbeschluss.
Nur ein Exemplar unterschrieben. Lasst zwei Originale unterzeichnen und scannt beide. Eines geht an die Bank und kommt oft nicht zurück.
Was direkt danach zu tun ist
Legt das unterzeichnete Protokoll zusammen mit den genehmigten Statuten digital ab, am besten an einem Ort, auf den mehrere Vorstandsmitglieder Zugriff haben. Diese beiden Dokumente braucht ihr für die Kontoeröffnung, für Gesuche um Beiträge und bei jedem Wechsel im Vorstand. Erfahrungsgemäss sind sie nach zwei Amtsperioden verschwunden, wenn sie nur auf einem privaten Laptop liegen.
In den ersten Wochen nach der Gründung stehen dann diese Schritte an:
Vereinskonto eröffnen, mit Statuten und Protokoll. Danach QR-IBAN mit Referenznummern verlangen.
Bei der Gemeinde melden, falls ihr Räume, Beiträge oder Bewilligungen braucht. Viele Gemeinden führen ein Vereinsverzeichnis.
Prüfen, ob ihr euch beim Dachverband anschliesst. Das bringt oft Kollektivversicherungen und Zugang zu Beiträgen.
Bei entschädigten Personen die Anmeldung bei derAusgleichskasse prüfen, bevor die erste Zahlung fliesst.
Ein erstes Budget aufstellen und den Kontenplan festlegen, solange die Buchhaltung noch leer ist.
Häufige Fragen
Muss das Gründungsprotokoll unterschrieben werden?
Es gibt keine gesetzliche Formvorschrift, aber unterschreiben lassen ist der Standard. Banken und Behörden verlangen ein unterzeichnetes Protokoll, üblicherweise vom Präsidium und von der protokollführenden Person.
Können wir die Gründungsversammlung online durchführen?
Ja, wenn alle einverstanden sind. Wichtig ist, dass die Beschlüsse nachvollziehbar dokumentiert und die Statuten von den Gründungsmitgliedern genehmigt sind. Haltet im Protokoll fest, dass die Versammlung digital stattfand.
Wer leitet die Gründungsversammlung?
Zu Beginn übernimmt eine der initiierenden Personen die Leitung, bis der Vorstand gewählt ist. Danach führt in der Regel das neu gewählte Präsidium durch den Rest der Traktanden.
Ist der Verein sofort nach der Versammlung existent?
Ja. Mit der Genehmigung der Statuten und dem Gründungsbeschluss ist der Verein rechtlich entstanden. Ein Handelsregistereintrag ist dafür nicht nötig.
Wie viele Personen braucht es für die Gründung?
Das Gesetz nennt keine Mindestzahl, verlangt aber eine Mehrheit von Personen, weshalb zwei das absolute Minimum sind. In der Praxis sind drei üblich, weil sich die Vorstandsämter Präsidium, Kassieramt und Aktuariat so ohne Doppelrollen besetzen lassen.
Was kostet eine Vereinsgründung?
Nichts an staatlichen Gebühren. Ein Verein entsteht nach ZGB Art. 60 allein durch die Statutenannahme, ohne Notar, ohne Register und ohne Mindestkapital. Kosten entstehen erst später, etwa für Konto, Versicherung oder einen freiwilligen Handelsregistereintrag.
Muss ein Notar dabei sein?
Nein. Anders als bei einer AG oder GmbH ist für die Vereinsgründung keine öffentliche Beurkundung nötig. Die Gründungsversammlung könnt ihr in einem Vereinslokal, einer Wohnung oder online durchführen.
Können Minderjährige einen Verein gründen?
Mitglied werden können sie, im Vorstand wird es heikel: Für rechtsverbindliche Handlungen braucht es Handlungsfähigkeit. Bei Jugendvereinen übernehmen deshalb üblicherweise volljährige Personen Präsidium und Kassieramt, während die übrigen Ämter offen bleiben.
Was passiert, wenn wir ein Traktandum vergessen?
Ihr holt es an einer zweiten Versammlung nach. Kritisch sind nur die Beschlüsse, die Dritte sehen wollen: Statutengenehmigung, Vorstandswahl und Zeichnungsberechtigung. Fehlt eines davon, weist die Bank die Kontoeröffnung zurück, und ihr müsst neu einladen.