Statuten für Vereine: Vorlage und Anleitung

Aktualisiert im August 2026

Die Statuten sind das einzige Dokument, das ein Schweizer Verein zwingend braucht. Sie müssen schriftlich sein und Zweck, Mittel und Organisation des Vereins regeln. Alles Weitere, etwa Beitragspflicht oder Amtsdauer, gilt nur, wenn es ausdrücklich in den Statuten steht.

Gratis-Vorlage

Statuten-Vorlage für Schweizer Vereine

  • Vollständige Muster-Statuten nach ZGB, direkt einsetzbar
  • Zweite Variante für gemeinnützige Vereine mit Steuerbefreiung
  • Kommentare an jeder Stelle, die ihr anpassen müsst
  • Als Bonus das Muster für das Gründungsprotokoll

Word und PDF, rund 8 Seiten

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Was zwingend in die Statuten gehört

ZGB Art. 60 verlangt, dass aus den Statuten der Wille zur Körperschaft hervorgeht und dass Zweck, Mittel und Organisation geregelt sind. Diese drei Punkte sind das Minimum, an dem später auch Banken und Steuerämter prüfen.

Die vier Pflichtbestandteile
PflichtinhaltWas konkret drinstehen muss
Name und SitzDer Vereinsname und die politische Gemeinde als Sitz.
ZweckWas der Verein erreichen will, konkret genug, um ihn von anderen zu unterscheiden.
MittelWoher das Geld kommt: Beiträge, Spenden, Anlässe, Subventionen.
OrganisationDie Organe, mindestens Vereinsversammlung und Vorstand, mit ihren Aufgaben.

Was sinnvollerweise dazukommt

Vieles gilt nur, wenn es in den Statuten steht. Wer diese Punkte weglässt, merkt das erst im Konfliktfall:

  • Beitragspflicht: ohne Klausel keine Beiträge, so will es ZGB Art. 71.
  • Mitgliedschaft: Aufnahme, Austritt, Ausschluss und wer darüber entscheidet.
  • Einberufung der Versammlung: Frist, Form und wer einladen darf.
  • Beschlussfassung: Mehrheiten, Stichentscheid, Quorum.
  • Amtsdauer und Zeichnungsberechtigung: wer den Verein rechtsgültig verpflichtet.
  • Rechnungsrevision: auch wenn das Gesetz sie nicht verlangt, schafft sie Vertrauen.
  • Auflösung: Mehrheit für den Beschluss und Verwendung des Vermögens.

Wie Vereinsstatuten aufgebaut sind

Es gibt keine vorgeschriebene Reihenfolge, aber eine übliche. Sie hat sich durchgesetzt, weil Banken, Steuerämter und Verbände die Dokumente in dieser Struktur lesen und die gesuchte Stelle sofort finden.

Die übliche Gliederung von Vereinsstatuten
AbschnittInhaltUmfang
I. Name, Sitz, ZweckName, politische Gemeinde als Sitz, Zweck, Mittel, Vereinsjahrdrei bis vier Artikel
II. MitgliedschaftKategorien, Aufnahme, Austritt, Ausschluss, Rechte und Pflichtenfünf bis sechs Artikel
III. FinanzenBeitragspflicht, Zuständigkeit für die Höhe, Haftung nach ZGB Art. 75azwei bis drei Artikel
IV. OrganeVereinsversammlung, Vorstand, Revision, je mit Aufgaben und Kompetenzensechs bis acht Artikel
V. SchlussbestimmungenStatutenänderung, Auflösung, Vermögensanfall, Inkrafttretendrei bis vier Artikel
Unsere Vorlage folgt genau dieser Gliederung, damit ihr Artikel ergänzen oder streichen könnt, ohne die Struktur zu verlieren.

Den Zweck richtig formulieren

Der Zweckartikel ist der wichtigste Satz der ganzen Statuten. Er entscheidet darüber, was der Verein tun darf, ob eine Steuerbefreiung überhaupt in Frage kommt und wie oft ihr die Statuten später ändern müsst. Drei Regeln helfen:

  • Konkret genug, um den Verein zu erkennen. Ein Zweck wie Förderung der Gemeinschaft sagt nichts und wird beim Steueramt zurückgewiesen.
  • Offen genug, um sich zu entwickeln. Wer Betrieb einer Handballmannschaft schreibt, braucht für eine zweite Sportart eine Statutenänderung.
  • Ohne wirtschaftliche Zielsetzung. Ein Verein darf ein Gewerbe betreiben, aber nur als Mittel zum ideellen Zweck. Steht der wirtschaftliche Zweck im Vordergrund, ist der Verein die falsche Rechtsform.
Vier Zweckartikel im Vergleich
FormulierungBeurteilung
Der Verein fördert die Gemeinschaft im Dorf.zu unbestimmt, kein erkennbarer Zweck
Der Verein betreibt eine Handballmannschaft in der 3. Liga.zu eng, jede Änderung braucht eine Versammlung
Der Verein fördert den Breitensport in Musterhausen, insbesondere Handball, und betreibt zu diesem Zweck Mannschaften und Jugendarbeit.gut, konkret und entwicklungsfähig
Der Verein bezweckt den Betrieb eines Restaurants.falsche Rechtsform, wirtschaftlicher Hauptzweck

Zusätze für gemeinnützige Vereine

Wer eine Steuerbefreiung anstrebt, braucht zwei Klauseln, auf die die kantonalen Steuerämter besonders achten: Das Vereinsvermögen muss unwiderruflich dem gemeinnützigen Zweck gewidmet sein, und bei einer Auflösung muss es an eine Organisation mit gleichartigem Zweck gehen, nicht an die Mitglieder.

Fünf Fehler, die später teuer werden

  • Zweck zu eng formuliert. Wer nur den Jahreslauf beschreibt, muss die Statuten bei jeder Erweiterung ändern.
  • Beitragspflicht vergessen. Ohne Klausel könnt ihr Beiträge nicht durchsetzen.
  • Keine Regel zur Zeichnungsberechtigung. Die Bank fragt danach, spätestens bei der Kontoeröffnung.
  • Auflösungsklausel ohne Zweckbindung. Für gemeinnützige Vereine ein Ausschlussgrund bei der Steuerbefreiung.
  • Statuten nirgends abgelegt. Nach zwei Vorstandswechseln findet sie niemand mehr. Digital ablegen und im Protokoll referenzieren.

Statuten später ändern

Statutenänderungen beschliesst die Vereinsversammlung. Welche Mehrheit dafür nötig ist, steht in den Statuten selbst, üblich sind zwei Drittel der anwesenden Stimmen. Haltet die Änderung im Protokoll fest und legt eine bereinigte Fassung mit Datum ab. Ist der Verein im Handelsregister eingetragen, müsst ihr die Änderung dort anmelden.

Häufige Fragen

Müssen Statuten notariell beglaubigt werden?

Nein. Für einen Verein genügt die Schriftform. Die Statuten werden an der Gründungsversammlung genehmigt und in der Regel vom Präsidium und vom Aktuariat unterzeichnet.

Was passiert, wenn Angaben in den Statuten fehlen?

Fehlen Zweck, Mittel oder Organisation, ist der Verein rechtlich nicht sauber entstanden. In der Praxis fällt das oft erst bei der Kontoeröffnung oder beim Steueramt auf, dann müsst ihr nachbessern und neu beschliessen.

Sind Mitgliederbeiträge automatisch geschuldet?

Nein. Nach ZGB Art. 71 besteht eine Beitragspflicht nur, wenn die Statuten sie vorsehen. Wer Beiträge einziehen will, muss das ausdrücklich hineinschreiben.

Können wir eine Vorlage einfach übernehmen?

Als Ausgangspunkt ja, unverändert nein. Zweck, Organe, Beiträge und Auflösungsklausel müssen zu eurem Verein passen. Genau diese Stellen sind in unserer Vorlage markiert.

Wie lang sollten Vereinsstatuten sein?

Vier bis acht Seiten decken alles ab, was ein normaler Verein braucht. Längere Statuten sind selten besser: Was ihr hineinschreibt, wird verbindlich und lässt sich nur mit einer Versammlung wieder ändern. Details gehören in ein Reglement, nicht in die Statuten.

Gehört die Höhe des Mitgliederbeitrags in die Statuten?

Besser nicht. Schreibt hinein, dass Beiträge geschuldet sind und dass die Versammlung die Höhe festlegt. Steht der Betrag selbst in den Statuten, braucht jede Anpassung eine Statutenänderung mit qualifiziertem Mehr.

Müssen alle Mitglieder die Statuten unterschreiben?

Nein. Üblich ist die Unterschrift des Präsidiums und der protokollführenden Person. Massgebend ist der Genehmigungsbeschluss der Gründungsversammlung, der im Protokoll steht.

Was ist der Unterschied zwischen Statuten und Reglement?

Die Statuten sind die Verfassung des Vereins und werden von der Versammlung beschlossen. Reglemente regeln Details wie Spesen, Trainingsbetrieb oder Materialausgabe und können in der Regel vom Vorstand erlassen werden. Das macht sie leichter anpassbar.

Welche Mehrheit braucht eine Statutenänderung?

Was eure eigenen Statuten dafür vorsehen, üblich sind zwei Drittel der anwesenden Stimmen. Fehlt eine Regelung, genügt das einfache Mehr. Eine Zweckänderung ist heikler: Dagegen kann sich jedes Mitglied wehren, das ihr nicht zugestimmt hat.

Redaktion vereinsfinanzen.ch

Aktualisiert im August 2026