Kassabuch für den Verein: Vorlage und sichere Führung
Aktualisiert im August 2026
Ein Vereinskassabuch erfasst jeden Bargeldvorgang einzeln und chronologisch mit Datum, Belegnummer, Buchungstext, Einnahme oder Ausgabe und laufendem Saldo. Der tatsächliche Kassenbestand wird regelmässig gezählt und abgestimmt. Geschäftsbücher und Belege sind zehn Jahre aufzubewahren, wobei die Frist am Ende des betreffenden Geschäftsjahres beginnt.
Ein Kassabuch macht Bargeld nachvollziehbar. Es zeigt nicht nur, wie viel Geld theoretisch vorhanden sein sollte, sondern verbindet jede Bewegung mit einem Beleg und dem tatsächlich gezählten Bestand. Das ist besonders bei Festwirtschaft, Mitgliederanlässen, Kollekten und kleinen Verkaufskassen wichtig.
Die Vorlage auf dieser Seite ist direkt kopierbar. Sie ergänzt dieJahresrechnung und denKontenplan, ersetzt aber keine weitergehende Buchführung, wenn der Verein dazu verpflichtet ist.
Für welche Vereine ein Kassabuch geeignet ist
OR Art. 957 erlaubt Vereinen, die sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen müssen, grundsätzlich eine vereinfachte Buchführung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. Ein separates Kassabuch ist dabei sinnvoll, sobald Bargeld geführt wird. Es ist nur ein Teil der Buchhaltung, denn Bankkonten, Forderungen, Verpflichtungen und übriges Vermögen müssen ebenfalls nachvollziehbar bleiben.
| Situation | Sinnvolle Lösung |
|---|---|
| Keine Bargeldbewegungen | Bankjournal und Belegablage, kein künstliches Kassabuch |
| Wenige Bargeldbelege pro Jahr | einfaches Kassabuch mit laufendem Saldo |
| Regelmässige Festwirtschaft | separate Kasse je Anlass plus Übertrag ins Hauptkassabuch |
| Mehrere verantwortliche Personen | Kassenübergaben und klar getrennte Kassen |
| Handelsregisterpflicht oder komplexe Rechnung | Buchführungspflicht individuell prüfen |
Kassabuch-Muster zum Kopieren
Übertragt diese Spalten in Excel, LibreOffice oder eure Buchhaltungssoftware. Eine Zeile enthält genau einen Geschäftsvorgang. Einnahmen und Ausgaben werden nicht miteinander verrechnet.
Spalten und Beispielbuchungen
Datum | Beleg-Nr. | Buchungstext | Kategorie | Zahlungsart | Einnahme CHF | Ausgabe CHF | Saldo CHF | Projekt 01.01.2026 | EB-001 | Eröffnungsbestand gemäss Kassensturz | Bestand | Bargeld | 250.00 | | 250.00 | Allgemein 12.01.2026 | E-001 | Barzahlung Mitgliederbeitrag, Mitglied 104 | Mitgliederbeiträge | Bargeld | 80.00 | | 330.00 | Allgemein 18.01.2026 | A-001 | Büromaterial gemäss Quittung | Administration | Bargeld | | 24.90 | 305.10 | Allgemein 02.02.2026 | E-002 | Erlös Kuchenverkauf | Anlass | Bargeld | 420.00 | | 725.10 | Winteranlass 03.02.2026 | A-002 | Einzahlung Bargeld auf Bankkonto | Transfer | Bargeld an Bank | | 500.00 | 225.10 | Winteranlass Kontrollzeile per [Datum] Buchsaldo CHF: [Betrag] Gezählter Bestand CHF: [Betrag] Differenz CHF: [Betrag] Gezählt durch: [Name] Kontrolliert durch: [Name] Erklärung/Korrektur: [Text] Unterschriften: [Namen und Datum]
Buchführungspflichten des Vereins
Nach ZGB Art. 69a führt der Vorstand die Geschäftsbücher. OR Art. 957a verlangt eine vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle. Es gilt das Belegprinzip, und eine sachkundige Person muss die Aufzeichnungen nachvollziehen können.
Ob die vereinfachte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genügt, hängt nicht allein vom Bargeldumsatz ab. Relevant sind unter anderem Handelsregisterpflicht, Grösse, Statuten, Verträge mit Geldgebern und besondere Steuerpflichten. DerPflichten-Check gibt eine erste Einordnung, aber keine verbindliche Einzelfallbeurteilung.
Einnahmen und Ausgaben richtig erfassen
- Chronologisch buchen: Eintrag am Tag der Einnahme oder Ausgabe erstellen.
- Belegnummer vergeben: Nummer im Kassabuch und auf dem Beleg identisch verwenden.
- Zweck beschreiben: Person, Anlass und Grund so konkret wie nötig nennen.
- Nur eine Geldrichtung nutzen: Betrag entweder als Einnahme oder als Ausgabe erfassen.
- Saldo berechnen: Neuer Saldo ist alter Saldo plus Einnahme minus Ausgabe.
- Projekt zuordnen: Zweckgebundene Gelder und Anlässe separat kennzeichnen.
Korrekturen erfolgen nachvollziehbar. Eine falsche Buchung wird storniert und neu erfasst oder mit Änderungsdatum und Grund dokumentiert. Abgeschlossene Jahre sollten nicht unbemerkt überschrieben werden können.
Belege und Eigenbelege
Zu jeder Buchung gehört ein Beleg. Das kann eine Quittung, Rechnung, Einzahlungsbestätigung, unterschriebene Auszahlungsliste oder ein anderer nachvollziehbarer Nachweis sein. Belegnummer, Datum, Betrag und Zweck müssen zur Buchung passen.
Fehlt das Original, beschafft zuerst ein Duplikat. Ein Eigenbeleg dokumentiert mindestens Empfänger, Betrag, Datum, Zweck, Zahlungsgrund, Grund des fehlenden Originalbelegs und Genehmigung. Er schafft Nachvollziehbarkeit, garantiert aber weder steuerliche Anerkennung noch die Anerkennung durch eine Revisionsstelle.
Kassensturz und Abstimmung
Beim Kassensturz wird Bargeld nach Stückelung gezählt und mit dem Buchsaldo verglichen. Führt ihn mindestens zum Jahresende, bei Übergaben und nach grösseren Anlässen durch. Bei häufigem Bargeldverkehr ist eine monatliche Kontrolle besser.
| Kontrolle | Dokumentation |
|---|---|
| Gezählter Bestand stimmt | Datum, Betrag und zwei verantwortliche Personen festhalten |
| Kleine Differenz | Ursache suchen, Korrekturbuchung und Erklärung erfassen |
| Wiederkehrende Differenzen | Prozess, Zugriffsrechte und Belegfluss ändern |
| Kassenübergabe | gemeinsame Zählung und unterschriebenes Übergabeprotokoll |
| Anlasskasse | Startgeld, Tagesabrechnung und Übertrag ins Hauptkassabuch verbinden |
Vom Kassabuch zur Jahresrechnung
Am Jahresende müssen Eröffnungsbestand, sämtliche Einnahmen, sämtliche Ausgaben und Schlussbestand rechnerisch zusammenpassen. Gruppiert die Buchungen nach den Konten der Jahresrechnung. Der Schlussbestand des Kassabuchs erscheint im Vermögensausweis beziehungsweise in der Bilanz als Kasse.
Übergebt der Revision das definitive Kassabuch, die Belege, das unterschriebene Kassenprotokoll und eine Erklärung allfälliger Differenzen. Veränderungen nach der Prüfung müssen erneut abgestimmt und dokumentiert werden.
Zehn Jahre richtig aufbewahren
OR Art. 958f verlangt, dass Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Geschäftsbericht und Revisionsbericht während zehn Jahren aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres. Für ein am 31. Dezember 2026 endendes Geschäftsjahr läuft sie somit ab Jahresende 2026, nicht ab dem Datum jeder einzelnen Quittung.
Elektronische Aufbewahrung ist möglich, wenn die Unterlagen lesbar bleiben und ihre Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Geschäftsvorfällen nachprüfbar ist. Erstellt pro Jahr eine unveränderbare Exportfassung, sichert Belege gemeinsam mit dem Journal und testet die Wiederherstellung der Sicherung. Ein veränderbares Excel-Arbeitsblatt allein ist kein belastbares Archiv.
Kontrollen und Vorstandswechsel
- Kassenzugriff auf möglichst wenige benannte Personen beschränken.
- Auszahlungen über einer internen Limite durch eine zweite Person freigeben.
- Kassensturz nicht allein durch die kassenführende Person bestätigen lassen.
- Jahresdateien, Belege und Passwörter strukturiert an den neuen Vorstand übergeben.
- Übergabebestand gemeinsam zählen und schriftlich bestätigen.
Ergänzende Muster findet ihr bei der Budget-Vorlage, beim Kassenbericht und in derVorlagenübersicht.
Häufige Fragen
Reicht ein Kassabuch in Excel für einen Schweizer Verein?
Für einen nicht handelsregisterpflichtigen Verein mit einfachen Verhältnissen kann eine nachvollziehbare Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genügen. Das Kassabuch muss dann zusammen mit Bankbewegungen, Vermögensnachweis und Belegen ein vollständiges Bild ergeben. Handelsregisterpflichtige oder komplexere Vereine können weitergehende Pflichten haben.
Wie lange muss ein Verein Kassabuch und Belege aufbewahren?
Nach OR Art. 958f sind Geschäftsbücher und Buchungsbelege während zehn Jahren aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, auf das sich die Unterlagen beziehen, nicht mit dem Datum der einzelnen Buchung.
Was tun, wenn ein Kassenbeleg fehlt?
Versucht zuerst, ein Duplikat zu beschaffen. Ist das nicht möglich, dokumentiert Betrag, Datum, Empfänger, Zweck, Grund des fehlenden Originalbelegs und die genehmigende Person in einem Eigenbeleg. Ein Eigenbeleg ist eine Notlösung und keine Garantie für steuerliche Anerkennung.
Wie oft sollte der Bargeldbestand gezählt werden?
Mindestens am Jahresende und bei jedem Wechsel der verantwortlichen Person. Bei regelmässigem Bargeldverkehr ist eine monatliche oder anlassbezogene Zählung sinnvoll. Jede Differenz wird sofort geklärt und dokumentiert.
Dürfen Buchungen im Excel-Kassabuch nachträglich geändert werden?
Korrekturen müssen nachvollziehbar bleiben. Löscht eine falsche Buchung nicht spurlos, sondern erstellt eine Gegenbuchung oder dokumentiert Änderung, Datum und Grund. Schützt abgeschlossene Perioden und bewahrt unveränderbare Jahreskopien auf.
Redaktion vereinsfinanzen.ch
Zur Fachprüfung vorgesehen: Dr. Michele Imobersteg
Aktualisiert im August 2026
Quellen
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Art. 69a (Stand: 20. August 2026)
- Obligationenrecht, Art. 957, 957a und 958f (Stand: 20. August 2026)
- KMU-Portal des Bundes, Buchführungspflicht (Stand: 20. August 2026)
- KMU-Portal des Bundes, Revision des Rechnungslegungsrechts (Stand: 20. August 2026)