Kassenbericht und Rechnungsrevision

Aktualisiert im August 2026

Der Kassenbericht ist die mündliche und schriftliche Zusammenfassung der Jahresrechnung durch den Kassier. Die Rechnungsrevision prüft anschliessend Belege, Salden und Vollständigkeit und hält das Ergebnis im Revisionsbericht fest. Erst danach genehmigt die Versammlung die Rechnung und entlastet den Vorstand.

Der Kassenbericht des Kassiers

Der Kassenbericht übersetzt die Zahlen in Sätze. Er ist kurz, ehrlich und beantwortet vier Fragen:

  • Wie ist das Jahr finanziell gelaufen, mit Überschuss oder Defizit?
  • Wo lagen die grössten Abweichungen zum Budget, und warum?
  • Wie steht das Vereinsvermögen heute da?
  • Was bedeutet das für das kommende Jahr?

Zwei Seiten reichen. Wer die Zahlen bereits mit der Einladung verschickt hat, kann sich an der Versammlung auf die Erklärung konzentrieren, statt Kolonnen vorzulesen.

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Muster für Kassenbericht und Revisionsbericht

  • Kassenbericht als Vorlage, mit Struktur und Formulierungshilfen
  • Revisionsbericht in der üblichen Schweizer Form
  • Prüfliste für die Revisorinnen und Revisoren

Word und PDF, zusammen 3 Seiten

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Ein Kassenbericht als Muster

So klingt ein Kassenbericht, der die vier Fragen beantwortet, ohne Zahlen vorzulesen. Er bezieht sich auf die Jahresrechnung, die der Einladung beilag.

Was die Revision prüft

Die Rechnungsrevision ist keine Wirtschaftsprüfung. Sie prüft mit gesundem Menschenverstand, ob die Rechnung stimmt und ob das Geld für den Vereinszweck verwendet wurde:

  • Stimmen die Endsalden mit Kontoauszug und gezähltem Bargeld überein?
  • Gibt es zu allen wesentlichen Buchungen einen Beleg?
  • Sind Einnahmen vollständig erfasst, insbesondere bei Anlässen mit Barverkauf?
  • Wurden Beschlüsse der Versammlung eingehalten, etwa zu Beiträgen und Ausgaben?
  • Entspricht die Rechnung dem, was der Verein tatsächlich getan hat?

Die Prüfliste für die Revision

Wer zum ersten Mal revidiert, weiss oft nicht, wo anfangen. Diese Liste führt durch die Prüfung und lässt sich als Protokoll der eigenen Arbeit verwenden. Zwei bis drei Stunden genügen bei sauberen Unterlagen.

Neun Prüfschritte für die Vereinsrevision
PrüfschrittWomit vergleichenWas auffallen sollte
BankguthabenKontoauszug per StichtagDifferenz zur Buchhaltung
Kassenbestandgezähltes Bargeld, mit Datum und zwei UnterschriftenBestand nur behauptet, nie gezählt
Belege stichprobenweisezehn bis zwanzig Buchungen, davon die grösstenBuchung ohne Beleg oder Beleg ohne Buchung
Bareinnahmen aus AnlässenAbrechnung des Anlasses, WechselgeldprotokollUmsatz ohne nachvollziehbare Zählung
Entschädigungen an PersonenBeschlüsse, Spesenreglement, AHV-AbrechnungZahlungen ohne Grundlage im Reglement
Beschlüsse der VersammlungProtokoll des VorjahresAusgaben, die so nie bewilligt wurden
Offene Beiträge und RechnungenMitgliederliste, RechnungsordnerAusstände, die nie nachgefasst wurden
KontrollrechnungVermögen Vorjahr plus ErgebnisDifferenz, die mit einem Ausgleichsposten geglättet wurde
VorjahresvergleichJahresrechnung des VorjahresGliederung, die sich unerklärt geändert hat
Die Rechnungsrevision im Verein ist keine Wirtschaftsprüfung. Sie prüft Plausibilität und Belegbarkeit, nicht jede einzelne Buchung.

Der Revisionsbericht

Der Bericht ist kurz und folgt einem festen Muster: Wer hat geprüft, was wurde geprüft, mit welchem Ergebnis und welcher Antrag geht an die Versammlung. Üblich ist der Antrag, die Jahresrechnung zu genehmigen und dem Vorstand Entlastung zu erteilen. Der Bericht wird von beiden Revisionspersonen unterschrieben und der Einladung beigelegt.

Findet die Revision Unstimmigkeiten, gehören sie in den Bericht, mit klarer Sprache und ohne Anklage. Formulierungen wie eine Einnahme von CHF 480 aus dem Sommerfest liess sich nicht belegen sind sachlich und lösen die Diskussion aus, die es braucht.

Wann eine ordentliche Revisionsstelle nötig wird

Für die grosse Mehrheit der Vereine ist die Revision eine Sache von zwei gewählten Mitgliedern. Das Gesetz verlangt eine Revisionsstelle erst ab einer Grösse, die kaum ein Verein erreicht. Nach ZGB Art. 69b muss ordentlich geprüft werden, wenn zwei der folgenden drei Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten werden:

  • Bilanzsumme von 10 Millionen Franken
  • Umsatzerlös von 20 Millionen Franken
  • 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

Eine eingeschränkte Revision muss der Verein durchführen lassen, wenn ein Vereinsmitglied es verlangt, das einer persönlichen Haftung oder einer Nachschusspflicht unterliegt. Das setzt voraus, dass die Statuten eine solche Haftung oder Nachschusspflicht überhaupt vorsehen, was selten ist. In allen übrigen Fällen sind die Statuten und die Vereinsversammlung in der Ordnung der Revision frei.

Welche Form der Prüfung wann greift
SituationWas nötig ist
Kleiner Verein, keine Grössenkriterien erreichtfreiwillige Revision nach Statuten, meist zwei Mitglieder
Statuten sehen eine Revision vordie Statuten sind einzuhalten, auch ohne gesetzliche Pflicht
Zwei der drei Grössen in zwei Folgejahren überschrittenordentliche Revision durch eine zugelassene Revisionsstelle
Mitglied mit persönlicher Haftung oder Nachschusspflicht verlangt eseingeschränkte Revision, unabhängig von der Grösse
Verein mit Steuerbefreiungfaktisch erwartet, weil das Steueramt Rechenschaft verlangt
Verbindlich ist der Wortlaut von ZGB Art. 69b und der Statuten. Wo das Gesetz eine Revisionsstelle verlangt, gelten die Vorschriften des Obligationenrechts über die Revisionsstelle der Aktiengesellschaft sinngemäss.

Genehmigung und Entlastung

An der Versammlung folgen drei getrennte Beschlüsse in dieser Reihenfolge: Kenntnisnahme des Revisionsberichts, Genehmigung der Jahresrechnung, Entlastung des Vorstands. Sie gehören einzeln ins Protokoll. Die Entlastung wirkt nur für das, was offengelegt wurde: Kommt später ein verschwiegener Vorgang ans Licht, schützt sie den Vorstand nicht.

Häufige Fragen

Wer darf Rechnungsrevisor sein?

Jede urteilsfähige Person, die unabhängig ist. Sie darf nicht im Vorstand sitzen, nicht mit dem Kassier eng verbunden sein und nicht an der Buchhaltung mitgearbeitet haben. Eine Ausbildung im Rechnungswesen ist hilfreich, aber nicht vorgeschrieben.

Wie lange dauert eine Vereinsrevision?

Bei einem kleinen Verein mit sauber abgelegten Belegen zwei bis drei Stunden. Fehlen Belege oder stimmen Salden nicht, wird es deutlich länger.

Was bedeutet Entlastung des Vorstands?

Mit der Entlastung, auch Décharge genannt, verzichtet die Versammlung darauf, den Vorstand für die Geschäftsführung des abgelaufenen Jahres haftbar zu machen, soweit alles offengelegt war. Sie wird nach der Genehmigung der Rechnung beschlossen.

Was, wenn die Revision Fehler findet?

Kleinere Korrekturen werden vor der Versammlung eingebaut. Wesentliche Feststellungen gehören in den Revisionsbericht, damit die Versammlung informiert entscheiden kann. Verschweigen ist keine Option, weil die Revisorinnen sonst selbst in der Verantwortung stehen.

Muss ein Verein überhaupt eine Revision haben?

Eine Revisionsstelle nach ZGB Art. 69b ist erst bei Überschreiten bestimmter Grössenwerte vorgeschrieben. Darunter ist sie freiwillig, aber praktisch immer in den Statuten vorgesehen. Ohne Revision fehlt der Versammlung jede unabhängige Beurteilung der Zahlen.

Wie viele Revisorinnen braucht ein Verein?

Das Gesetz schreibt für die freiwillige Revision nichts vor. Üblich und empfehlenswert sind zwei Personen plus eine Ersatzperson. Zu zweit lässt sich die Arbeit teilen, und bei einem Rücktritt steht die Revision nicht still.

Darf ein Ehepartner des Kassiers die Revision übernehmen?

Nein. Die Unabhängigkeit fehlt bereits dem Anschein nach, und genau darauf kommt es an. Dasselbe gilt für Personen, die im Vorstand sitzen, an der Buchhaltung mitgearbeitet haben oder vom Verein entschädigt werden.

Was passiert, wenn die Versammlung die Rechnung nicht genehmigt?

Der Vorstand muss nachbessern und die Rechnung an einer weiteren Versammlung erneut vorlegen. Die Entlastung wird dann ebenfalls verschoben. Das ist selten, aber der Grund, weshalb offene Punkte besser vor der Versammlung geklärt werden.

Muss der Kassenbericht schriftlich vorliegen?

Vorgeschrieben ist es nicht, sinnvoll aber schon. Ein schriftlicher Bericht kommt mit der Einladung zu allen Mitgliedern, auch zu jenen, die nicht teilnehmen können, und er bildet für den nächsten Kassier die Vorlage fürs Folgejahr.

Redaktion vereinsfinanzen.ch

Zur Fachprüfung vorgesehen: Dr. Michele Imobersteg

Aktualisiert im August 2026

Quellen