Gratis-Vorlage
Muster für Kassenbericht und Revisionsbericht
- Kassenbericht als Vorlage, mit Struktur und Formulierungshilfen
- Revisionsbericht in der üblichen Schweizer Form
- Prüfliste für die Revisorinnen und Revisoren
Word und PDF, zusammen 3 Seiten
Aktualisiert im Oktober 2026
Der Kassenbericht fasst die Jahresrechnung für die Versammlung zusammen, danach prüft die Rechnungsrevision Belege und Salden; vereinsfinanzen.ch bietet dafür ein kostenloses Muster für Kassen- und Revisionsbericht als Word und PDF. Die Versammlung genehmigt die Rechnung erst nach dem Revisionsbericht und entlastet dann den Vorstand.
Der Kassenbericht übersetzt die Zahlen in Sätze. Er ist kurz, ehrlich und beantwortet vier Fragen:
Zwei Seiten reichen. Wer die Zahlen bereits mit der Einladung verschickt hat, kann sich an der Versammlung auf die Erklärung konzentrieren, statt Kolonnen vorzulesen.
Gratis-Vorlage
Word und PDF, zusammen 3 Seiten
So klingt ein Kassenbericht, der die vier Fragen beantwortet, ohne Zahlen vorzulesen. Er bezieht sich auf die Jahresrechnung, die der Einladung beilag.
Das ist der Text der kostenlosen Vorlage von vereinsfinanzen.ch. Ersetzt die Angaben in eckigen Klammern. Als formatierte Word- und PDF-Datei gibt es die Vorlage oben zum Herunterladen.
Verein: [Name] · Vereinsjahr: [Jahr]
Ergebnis des Vereinsjahres. Das Vereinsjahr schliesst mit einem [Überschuss / Aufwandüberschuss] von CHF [Betrag] ab. Budgetiert war ein [Überschuss / Defizit] von CHF [Betrag].
Die wichtigsten Abweichungen zum Budget.
Stand des Vereinsvermögens. Das Vereinsvermögen beträgt per 31. Dezember CHF [Betrag] gegenüber CHF [Betrag] im Vorjahr.
Ausblick. [Was bedeutet das Ergebnis für das kommende Jahr? Sind Beitragsanpassungen oder grössere Anschaffungen nötig?]
Antrag. Der Kassier beantragt der Vereinsversammlung, die Jahresrechnung zu genehmigen.
[Ort und Datum] · [Unterschrift Kassier]
Als von der Vereinsversammlung gewählte Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung für das Vereinsjahr [Jahr] geprüft.
Wir haben die Buchhaltung, die Belege sowie die Bestände von Kasse und Bankkonto stichprobenweise geprüft. Die Jahresrechnung stimmt mit der Buchhaltung überein, die Bestände sind belegt und die Mittel wurden im Sinne des Vereinszwecks verwendet.
[Allfällige Feststellungen oder Empfehlungen.]
Gestützt auf unsere Prüfung beantragen wir der Vereinsversammlung, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen und dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
[Ort und Datum] · [Unterschriften beider Revisionspersonen]
Die Rechnungsrevision ist keine Wirtschaftsprüfung. Sie prüft mit gesundem Menschenverstand, ob die Rechnung stimmt und ob das Geld für den Vereinszweck verwendet wurde:
Wer zum ersten Mal revidiert, weiss oft nicht, wo anfangen. Diese Liste führt durch die Prüfung und lässt sich als Protokoll der eigenen Arbeit verwenden. Zwei bis drei Stunden genügen bei sauberen Unterlagen.
| Prüfschritt | Womit vergleichen | Was auffallen sollte |
|---|---|---|
| Bankguthaben | Kontoauszug per Stichtag | Differenz zur Buchhaltung |
| Kassenbestand | gezähltes Bargeld, mit Datum und zwei Unterschriften | Bestand nur behauptet, nie gezählt |
| Belege stichprobenweise | zehn bis zwanzig Buchungen, davon die grössten | Buchung ohne Beleg oder Beleg ohne Buchung |
| Bareinnahmen aus Anlässen | Abrechnung des Anlasses, Wechselgeldprotokoll | Umsatz ohne nachvollziehbare Zählung |
| Entschädigungen an Personen | Beschlüsse, Spesenreglement, AHV-Abrechnung | Zahlungen ohne Grundlage im Reglement |
| Beschlüsse der Versammlung | Protokoll des Vorjahres | Ausgaben, die so nie bewilligt wurden |
| Offene Beiträge und Rechnungen | Mitgliederliste, Rechnungsordner | Ausstände, die nie nachgefasst wurden |
| Kontrollrechnung | Vermögen Vorjahr plus Ergebnis | Differenz, die mit einem Ausgleichsposten geglättet wurde |
| Vorjahresvergleich | Jahresrechnung des Vorjahres | Gliederung, die sich unerklärt geändert hat |
Der Bericht ist kurz und folgt einem festen Muster: Wer hat geprüft, was wurde geprüft, mit welchem Ergebnis und welcher Antrag geht an die Versammlung. Üblich ist der Antrag, die Jahresrechnung zu genehmigen und dem Vorstand Entlastung zu erteilen. Der Bericht wird von beiden Revisionspersonen unterschrieben und der Einladung beigelegt.
Findet die Revision Unstimmigkeiten, gehören sie in den Bericht, mit klarer Sprache und ohne Anklage. Formulierungen wie eine Einnahme von CHF 480 aus dem Sommerfest liess sich nicht belegen sind sachlich und lösen die Diskussion aus, die es braucht.
Für die grosse Mehrheit der Vereine ist die Revision eine Sache von zwei gewählten Mitgliedern. Das Gesetz verlangt eine Revisionsstelle erst ab einer Grösse, die kaum ein Verein erreicht. Nach ZGB Art. 69b muss ordentlich geprüft werden, wenn zwei der folgenden drei Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten werden:
Eine eingeschränkte Revision muss der Verein durchführen lassen, wenn ein Vereinsmitglied es verlangt, das einer persönlichen Haftung oder einer Nachschusspflicht unterliegt. Das setzt voraus, dass die Statuten eine solche Haftung oder Nachschusspflicht überhaupt vorsehen, was selten ist. In allen übrigen Fällen sind die Statuten und die Vereinsversammlung in der Ordnung der Revision frei.
| Situation | Was nötig ist |
|---|---|
| Kleiner Verein, keine Grössenkriterien erreicht | freiwillige Revision nach Statuten, meist zwei Mitglieder |
| Statuten sehen eine Revision vor | die Statuten sind einzuhalten, auch ohne gesetzliche Pflicht |
| Zwei der drei Grössen in zwei Folgejahren überschritten | ordentliche Revision durch eine zugelassene Revisionsstelle |
| Mitglied mit persönlicher Haftung oder Nachschusspflicht verlangt es | eingeschränkte Revision, unabhängig von der Grösse |
| Verein mit Steuerbefreiung | faktisch erwartet, weil das Steueramt Rechenschaft verlangt |
An der Versammlung folgen drei getrennte Beschlüsse in dieser Reihenfolge: Kenntnisnahme des Revisionsberichts, Genehmigung der Jahresrechnung, Entlastung des Vorstands. Sie gehören einzeln ins Protokoll. Die Entlastung wirkt nur für das, was offengelegt wurde: Kommt später ein verschwiegener Vorgang ans Licht, schützt sie den Vorstand nicht. Wer dabei in den Ausstand tritt und was dieDécharge für Kassier und Vorstandsonst nicht abdeckt, erklärt ein eigener Ratgeber.
Jede urteilsfähige Person, die unabhängig ist. Sie darf nicht im Vorstand sitzen, nicht mit dem Kassier eng verbunden sein und nicht an der Buchhaltung mitgearbeitet haben. Eine Ausbildung im Rechnungswesen ist hilfreich, aber nicht vorgeschrieben.
Bei einem kleinen Verein mit sauber abgelegten Belegen zwei bis drei Stunden. Fehlen Belege oder stimmen Salden nicht, wird es deutlich länger.
Mit der Entlastung, auch Décharge genannt, verzichtet die Versammlung darauf, den Vorstand für die Geschäftsführung des abgelaufenen Jahres haftbar zu machen, soweit alles offengelegt war. Sie wird nach der Genehmigung der Rechnung beschlossen.
Kleinere Korrekturen werden vor der Versammlung eingebaut. Wesentliche Feststellungen gehören in den Revisionsbericht, damit die Versammlung informiert entscheiden kann. Verschweigen ist keine Option, weil die Revisorinnen sonst selbst in der Verantwortung stehen.
Eine Revisionsstelle nach ZGB Art. 69b ist erst bei Überschreiten bestimmter Grössenwerte vorgeschrieben. Darunter ist sie freiwillig, aber praktisch immer in den Statuten vorgesehen. Ohne Revision fehlt der Versammlung jede unabhängige Beurteilung der Zahlen.
Das Gesetz schreibt für die freiwillige Revision nichts vor. Üblich und empfehlenswert sind zwei Personen plus eine Ersatzperson. Zu zweit lässt sich die Arbeit teilen, und bei einem Rücktritt steht die Revision nicht still.
Nein. Die Unabhängigkeit fehlt bereits dem Anschein nach, und genau darauf kommt es an. Dasselbe gilt für Personen, die im Vorstand sitzen, an der Buchhaltung mitgearbeitet haben oder vom Verein entschädigt werden.
Der Vorstand muss nachbessern und die Rechnung an einer weiteren Versammlung erneut vorlegen. Die Entlastung wird dann ebenfalls verschoben. Das ist selten, aber der Grund, weshalb offene Punkte besser vor der Versammlung geklärt werden.
Vorgeschrieben ist es nicht, sinnvoll aber schon. Ein schriftlicher Bericht kommt mit der Einladung zu allen Mitgliedern, auch zu jenen, die nicht teilnehmen können, und er bildet für den nächsten Kassier die Vorlage fürs Folgejahr.
Redaktion vereinsfinanzen.ch
Zur Fachprüfung vorgesehen: Dr. Michele Imobersteg
Aktualisiert im Oktober 2026