Spenden und Sponsoring
Aktualisiert im August 2026
Eine Spende ist eine Zuwendung ohne Gegenleistung, Sponsoring dagegen bezahlt eine Werbeleistung des Vereins. Diese Unterscheidung entscheidet über die Mehrwertsteuer und über die Abzugsfähigkeit beim Geber. Beide Erträge gehören auf getrennte Konten.
Der Unterschied und warum er zählt
Für den Kassier sieht beides gleich aus: Es kommt Geld auf das Vereinskonto. Steuerlich ist es etwas völlig anderes, und wer die beiden vermischt, bekommt spätestens bei einer Kontrolle Probleme.
| Spende | Sponsoring | |
|---|---|---|
| Gegenleistung | keine | Werbung oder Bekanntmachung |
| Mehrwertsteuer | Nichtentgelt, nicht steuerbar | grundsätzlich steuerbarer Umsatz |
| Abzug beim Geber | nur bei steuerbefreitem Verein | als Geschäftsaufwand |
| Vertrag nötig | nein | ja, unbedingt |
| Buchung | eigenes Ertragskonto Spenden | eigenes Ertragskonto Sponsoring |
Spenden richtig behandeln
Spenden sind für den Verein einfach: Sie sind mehrwertsteuerlich Nichtentgelte und lösen keine Steuer aus. Wichtig ist die Bestätigung an die Spendenden. Sie enthält Name und Adresse des Vereins, den Betrag, das Datum und den Hinweis, dass keine Gegenleistung erbracht wurde. Ist der Verein steuerbefreit, gehört auch das auf die Bestätigung, weil erst das den Abzug ermöglicht.
Zweckgebundene Spenden führt ihr getrennt: Wer für den neuen Spielplatz spendet, erwartet, dass das Geld dorthin fliesst. Zeigt diese Mittel im Abschluss separat, entweder als eigenes Konto oder als Rückstellung.
Sponsoring richtig behandeln
Beim Sponsoring erbringt der Verein eine Leistung: Logo auf dem Trikot, Nennung im Programmheft, Bande am Spielfeldrand. Das ist ein Umsatz. Ob darauf tatsächlich Mehrwertsteuer anfällt, hängt davon ab, ob euer Verein steuerpflichtig ist. Details dazu stehen auf unserer Seite zur Mehrwertsteuer.
Die Grenzfälle im Alltag
Die Theorie ist klar, die Praxis selten. Zwischen der reinen Spende und dem klassischen Trikotsponsoring liegt ein breites Feld, in dem sich Vereine regelmässig verschätzen. Die folgende Übersicht ordnet die häufigsten Fälle ein.
| Fall | Einordnung | Begründung |
|---|---|---|
| Firma zahlt CHF 500, wird nirgends genannt | Spende | keine Gegenleistung |
| Firma zahlt CHF 500, wird im Jahresbericht in einer Gönnerliste aufgeführt | in der Regel Bekanntmachung | neutrale Nennung ohne Werbebotschaft |
| Firma zahlt CHF 500 für ein Inserat im Festführer | Sponsoring | bezahlte Werbeleistung |
| Firma zahlt CHF 5000, Logo auf allen Trikots | Sponsoring | klare Werbeleistung |
| Getränkelieferant stellt Ware gratis, dafür Bande am Feldrand | Sponsoring als Tausch | Leistung gegen Leistung, beides zum Marktwert |
| Gemeinde zahlt einen Beitrag an die Jugendarbeit | Nichtentgelt | Subvention, keine Gegenleistung |
| Mitglied verzichtet auf Spesenrückerstattung | Spende | freiwilliger Verzicht auf eine Forderung |
| Firma kauft 20 Eintritte zum Anlass | steuerbarer Umsatz | Kauf einer Leistung, keine Zuwendung |
Was in einen Sponsoringvertrag gehört
- Leistung des Vereins: was genau wo und wie lange sichtbar ist
- Leistung des Sponsors: Betrag oder Naturalleistung, Fälligkeit
- Dauer: Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
- Mehrwertsteuer: ob der Betrag inklusive oder exklusive Steuer verstanden wird
- Nutzungsrechte: wer welches Logo wie verwenden darf
- Ausstieg: was gilt, wenn ein Anlass abgesagt wird
Zwei Seiten genügen. Wichtig ist vor allem, dass der Vertrag im Vereinsarchiv liegt und der nächste Vorstand weiss, was zugesagt wurde.
Die Spendenbescheinigung
Für Spendende ist die Bescheinigung das einzige, was von der Zuwendung steuerlich übrig bleibt. Sie ist schnell erstellt, wenn ihr wisst, was darauf stehen muss:
- Name und Adresse des Vereins
- Name und Adresse der spendenden Person oder Firma
- Betrag in Franken und Datum des Eingangs
- Der ausdrückliche Hinweis, dass keine Gegenleistung erbracht wurde
- Bei Steuerbefreiung der Verweis darauf, mit dem entscheidenden Kanton
- Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person
Stellt Bescheinigungen einmal jährlich für die Jahressumme aus statt pro Einzahlung. Das spart Arbeit und ist für die Spendenden praktischer, weil sie nur ein Dokument in die Steuererklärung legen müssen. Ob euer Verein steuerbefreit ist und wie ihr dorthin kommt, steht unterSteuerbefreiung.
Buchung und Ausweis im Abschluss
Führt Spenden und Sponsoring von Anfang an auf getrennten Ertragskonten. Wer beides in einem Topf sammelt, muss die Trennung später aus Belegen rekonstruieren, und zwar genau dann, wenn es eilt: vor einer Mehrwertsteuerabrechnung oder vor einem Steuerbefreiungsgesuch.
| Vorgang | Ertragskonto | Zählt zur MWST-Umsatzgrenze |
|---|---|---|
| Freie Spende | Spenden | nein |
| Zweckgebundene Spende | Spenden, eigenes Konto je Zweck | nein |
| Gemeindebeitrag oder Subvention | Subventionen | nein |
| Sponsoring in Geld | Sponsoring | ja |
| Sachsponsoring | Sponsoring, zum Marktwert | ja |
| Inserat im Festführer | Sponsoring oder Werbeertrag | ja |
Bleiben zweckgebundene Spenden über den Jahreswechsel stehen, gehören sie zusätzlich in die Passiven, als Fonds oder als Rückstellung. Nur so zeigt der Abschluss, welcher Teil des Vermögens dem Verein tatsächlich frei zur Verfügung steht. Die passenden Konten dafür stehen imKontenplan.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Spende und Sponsoring?
Bei einer Spende gibt jemand Geld ohne Gegenleistung. Beim Sponsoring erhält die zahlende Firma eine Werbeleistung, etwa das Logo auf dem Trikot. Sponsoring ist damit ein steuerbarer Umsatz, eine Spende nicht.
Sind Spenden an unseren Verein abzugsfähig?
Nur wenn der Verein wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreit ist. Ohne diesen Entscheid können Spendende ihre Zuwendung nicht von den Steuern abziehen.
Muss unser Verein auf Sponsoring Mehrwertsteuer abrechnen?
Nur wenn der Verein mehrwertsteuerpflichtig ist. Bleibt er unter der massgebenden Umsatzgrenze, fällt keine Mehrwertsteuer an, auch wenn Sponsoringerträge grundsätzlich steuerbar wären.
Ist die Bekanntgabe eines Gönners schon Werbung?
Die blosse Nennung in neutraler Form gilt nach der Praxis der Steuerverwaltung als Bekanntmachungsleistung und nicht zwingend als Werbung. Sobald das Logo prominent auftritt oder eine Werbebotschaft dazukommt, wird daraus Sponsoring.
Wie behandeln wir Sachsponsoring, bei dem kein Geld fliesst?
Als Tausch. Beide Seiten erbringen eine Leistung, und beide werden zum Marktwert bewertet. Der Verein bucht den Wert einmal als Ertrag aus Sponsoring und einmal als Aufwand für das erhaltene Material. Das Ergebnis bleibt gleich, der Umsatz aber wird sichtbar, und genau darauf kommt es bei der Mehrwertsteuergrenze an.
Zählt Sponsoring zur Umsatzgrenze bei der Mehrwertsteuer?
Ja. Sponsoring ist ein steuerbarer Umsatz und zählt deshalb mit, auch wenn der Verein noch nicht steuerpflichtig ist. Spenden und Gemeindebeiträge zählen dagegen als Nichtentgelte nicht mit. Bei der Prüfung der Grenze müsst ihr die beiden also auseinanderhalten.
Was ist mit einem Inserat im Festführer?
Ein bezahltes Inserat ist eine Werbeleistung und damit ein steuerbarer Umsatz, unabhängig davon, wie klein der Betrag ist. Wer im Festführer nur als Gönner ohne Werbebotschaft aufgeführt wird, bewegt sich dagegen im Bereich der Bekanntmachung.
Dürfen wir für eine Spende ein kleines Geschenk abgeben?
Ein Dankeschön von geringem Wert stellt den Spendencharakter nicht infrage. Sobald die Gegenleistung aber einen eigenen Wert hat, etwa ein Konzertticket oder ein Vereinsprodukt, liegt in diesem Umfang keine Spende mehr vor, und der Abzug beim Geber entfällt entsprechend.
Wie lange müssen wir Sponsoringverträge aufbewahren?
Behandelt sie wie Geschäftsunterlagen und legt sie zehn Jahre ab. Wichtiger als die Frist ist aber, dass der nächste Vorstand sie findet: Laufende Zusagen, die niemand mehr kennt, sind der häufigste Grund für Streit mit Sponsoren.
Redaktion vereinsfinanzen.ch
Zur Fachprüfung vorgesehen: Dr. Michele Imobersteg
Aktualisiert im August 2026
Quellen
- MWSTG Art. 18 und 21, Steuerobjekt und Ausnahmen (Stand: 2026)
- DBG Art. 33a, Abzug freiwilliger Leistungen (Stand: 2026)