Welche Versicherungen braucht euer Verein?
Sechs Fragen zu eurer Tätigkeit, danach seht ihr, welche Deckungen sinnvoll sind und welche ihr euch sparen könnt. Ohne Anmeldung, ohne Adresse.
Was die einzelnen Deckungen leisten
Der Check oben stellt die Fragen in eurer Reihenfolge. Wer lieber selbst vergleicht, findet hier dieselben Deckungen im Überblick.
| Deckung | Wofür sie zahlt | Wann sie nötig wird |
|---|---|---|
| Vereinshaftpflicht | Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten | praktisch immer, sobald der Verein nach aussen auftritt |
| Mietsachschaden-Einschluss | Schäden an gemieteten oder geliehenen Räumen | bei Nutzung von Hallen, Schulräumen und Sälen |
| Helferdeckung | Unfälle von Freiwilligen ohne eigene Deckung | bei Anlässen mit Auf- und Abbau durch Helfende |
| Sachversicherung | Diebstahl und Beschädigung eigenen Materials | ab nennenswertem Materialwert, etwa Instrumente oder Technik |
| Unfallversicherung UVG | Berufs- und je nach Pensum Nichtberufsunfälle Angestellter | gesetzlich zu prüfen; Sportvereine kennen eine Sonderregel |
| Organhaftpflicht | Vermögensschäden aus Vorstandshandeln | bei Budget, Personal oder öffentlichen Geldern |
| Rechtsschutz | Anwalts- und Verfahrenskosten | bei Verträgen, Anstellungen und Liegenschaften |
Häufige Fragen zur Vereinsversicherung
Häufige Fragen
Welche Versicherung braucht ein Schweizer Verein zwingend?
Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Unfallversicherung nach UVG, und zwar sobald der Verein jemanden anstellt oder für Arbeit entschädigt. Alles andere ist freiwillig. In der Praxis gilt die Vereinshaftpflicht als unverzichtbar, weil sie Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten deckt.
Haften Vorstandsmitglieder mit dem Privatvermögen?
Für Vereinsschulden haftet nach ZGB Art. 75a grundsätzlich nur das Vereinsvermögen. Persönlich haftbar wird ein Vorstandsmitglied erst, wenn es seine Sorgfaltspflichten verletzt, etwa Fristen verpasst oder Beiträge nicht abrechnet. Genau diese Lücke deckt eine Organhaftpflicht, nicht die normale Vereinshaftpflicht.
Sind Freiwillige an unserem Fest versichert?
Nur teilweise. Für Schäden, die sie Dritten zufügen, greift die Vereinshaftpflicht, sofern Helfende ausdrücklich mitversichert sind. Verletzen sie sich selbst, gilt ihre private Unfalldeckung. Viele Vereine schliessen deshalb eine freiwillige Helferdeckung ab.
Deckt die Vereinshaftpflicht Schäden an gemieteten Räumen?
Nicht automatisch. Schäden an Sachen, die euch anvertraut sind, gelten als Mietsachschaden und brauchen einen ausdrücklichen Einschluss. Wer regelmässig Gemeindehallen oder Schulräume nutzt, sollte diesen Zusatz prüfen.
Ist vereinseigenes Material über die Haftpflicht gedeckt?
Nein. Die Haftpflicht zahlt Schäden, die ihr Dritten zufügt, nie Schäden am eigenen Material. Instrumente, Technik oder Festbänke gehören in eine Sachversicherung. Voraussetzung für eine reibungslose Abwicklung ist ein Inventar mit Anschaffungswert und Jahrgang.
Was kostet eine Vereinsversicherung im Jahr?
Eine Haftpflicht für einen kleinen Verein ohne besondere Risiken beginnt im tiefen dreistelligen Bereich pro Jahr. Anlässe mit Publikum, Sachwerte und erhöhte Verletzungsrisiken erhöhen die Prämie deutlich. Verbindlich ist nur eine Offerte auf euer tatsächliches Risiko.
Reicht die Deckung unseres Dachverbands?
Viele Sport- und Kulturverbände führen Kollektivlösungen für ihre Mitgliedvereine. Prüft vor jedem Neuabschluss, was darin bereits enthalten ist, sonst zahlt ihr doppelt. Typischerweise fehlen dort Sachwerte und Organhaftung.
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Kostenlos und unverbindlich. Ihr beschreibt euren Verein, wir leiten die Anfrage an AM Swiss Finance GmbH zu Händen von Alain Michel weiter.
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Der Partner meldet sich in der Regel innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen bei euch. Ihr entscheidet danach in Ruhe im Vorstand.
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Redaktion vereinsfinanzen.ch
Zur Fachprüfung vorgesehen: Alain Michel
Aktualisiert im August 2026
Quellen
- ZGB Art. 75a, Haftung des Vereinsvermögens (Stand: 2026)
- UVG Art. 1a, obligatorische Unfallversicherung (Stand: 2026)