Quartier- und Dorfvereine
Aktualisiert im August 2026
Bei Quartier- und Dorfvereinen läuft ein grosser Teil der Finanzen über Anlässe. Entscheidend sind drei Dinge: rechtzeitig eingeholte Bewilligungen der Gemeinde, eine nachvollziehbare Bargeldkasse an der Festwirtschaft und die Frage, ob die Umsätze die Mehrwertsteuergrenze erreichen.
Das Fest ist die Kasse
Anders als beim Sportverein, der von Beiträgen lebt, erwirtschaften Quartier- und Dorfvereine ihre Mittel oft an ein oder zwei Anlässen im Jahr. Damit hängt das Jahresergebnis am Wetter und an der Organisation eines einzigen Wochenendes. Das hat Folgen für die Planung.
| Posten | Typisch | Worauf achten |
|---|---|---|
| Festwirtschaft | grösster Ertrag, viel Bargeld | Kasse vorher und nachher zählen |
| Standgebühren | bei Märkten und Flohmärkten | Rechnung stellen, nicht bar kassieren |
| Tombola | beliebte Zusatzeinnahme | kantonale Regeln und Meldepflicht prüfen |
| Gemeindebeitrag | oft zweckgebunden | separat ausweisen |
| Sponsoring lokaler Betriebe | Inserate im Festführer | steuerbarer Umsatz, getrennt von Spenden |
| Materialmiete | Zelte, Bänke, Geschirr | Mietsachschäden versichern |
Bewilligungen rechtzeitig einholen
Der häufigste Fehler ist nicht ein finanzieller, sondern ein zeitlicher: Die Bewilligung wird zu spät beantragt. Je nach Gemeinde und Anlass braucht ihr mehrere davon:
- Nutzung des öffentlichen Grunds für Platz, Strasse oder Festgelände
- Wirtschaftsbewilligung für den Ausschank, oft mit Auflagen zum Jugendschutz
- Bewilligung für Musik und Lärm, insbesondere über die Nachtstunden
- Meldung oder Bewilligung für Tombola und Lotterien
- Feuerpolizeiliche Auflagen bei Zelten und Kochstellen
Legt eine Anlass-Checkliste an und gebt sie beim Wechsel im Vorstand weiter. Das ist neben der Buchhaltung das wertvollste Dokument eines Dorfvereins.
Bargeld an der Festwirtschaft
Bar kassierte Einnahmen sind der Punkt, an dem in Vereinen am ehesten Geld verschwindet, meist ohne böse Absicht, sondern durch fehlende Kontrolle. Ein einfaches Verfahren genügt:
- Wechselgeld vor dem Anlass zählen, Betrag notieren, zwei Unterschriften
- Während des Anlasses nur eine Person pro Kasse verantwortlich
- Zwischenabschöpfungen protokollieren, wenn viel Bargeld anfällt
- Nach dem Anlass zählen, Betrag notieren, wieder zwei Unterschriften
- Die Differenz ist der Umsatz und geht so in die Buchhaltung
- Einzahlung aufs Vereinskonto zeitnah, nicht wochenlang zuhause lagern
Wann ein Fest die Mehrwertsteuer auslöst
Gastgewerbliche Leistungen sind steuerbare Umsätze. Ob Steuer anfällt, hängt aber am Gesamtumsatz des Vereins. Für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Vereine liegt die Grenze bei CHF 250 000 pro Jahr.
Ein normales Dorffest bleibt weit darunter. Vorsicht ist geboten bei Jubiläen, mehrtägigen Anlässen oder wenn mehrere Vereine gemeinsam auftreten: Dann kann die Grenze näher rücken, als der Vorstand annimmt. Details und ein Rechenbeispiel stehen unterMehrwertsteuer im Verein.
Versicherung für den Anlass
Ein Fest mit Publikum ist der klassische Anwendungsfall der Vereinshaftpflicht, und zugleich die Situation, in der viele Policen an ihre Grenzen stossen.
| Was passiert | Gedeckt? |
|---|---|
| Gast stolpert über ein Kabel und verletzt sich | ja, Vereinshaftpflicht |
| Helfer beschädigt beim Aufbau die Gemeindehalle | nur mit Mietsachschaden-Zusatz |
| Sturm zerstört das gemietete Festzelt | je nach Mietvertrag und Deckung, vorher klären |
| Vereinseigene Festbänke werden gestohlen | nein, dafür braucht es eine Sachversicherung |
| Helferin verletzt sich beim Abbau selbst | eigene Unfalldeckung, freiwillige Zusatzdeckung möglich |
Beiträge der Gemeinde
Viele Quartier- und Dorfvereine erhalten einen jährlichen Beitrag der Gemeinde, oft gebunden an Jugendarbeit oder an einen konkreten Anlass. Diese Beiträge sind mehrwertsteuerlich Nichtentgelte und zählen nicht zum steuerbaren Umsatz.
Weist sie im Abschluss trotzdem separat aus. Gemeinden fragen erfahrungsgemäss dann nach der Verwendung, wenn ein neues Gesuch ansteht, und eine saubere Rechnung ist das beste Argument für den nächsten Beitrag.
Häufige Fragen
Brauchen wir für unser Dorffest eine Bewilligung?
In aller Regel ja. Zuständig ist die Gemeinde, bei Ausschank von Alkohol kommt eine Wirtschaftsbewilligung dazu, bei Musik im Freien oft eine Lärmbewilligung. Fragt früh nach, manche Gemeinden verlangen Gesuche Monate im Voraus.
Müssen wir auf die Festwirtschaft Mehrwertsteuer abrechnen?
Gastgewerbliche Leistungen sind steuerbare Umsätze. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt davon ab, ob euer Verein insgesamt über der massgebenden Umsatzgrenze liegt, für ehrenamtlich geführte Vereine CHF 250 000.
Wie erfassen wir die Bareinnahmen sauber?
Wechselgeld vor dem Anlass zählen und protokollieren, nach dem Anlass erneut zählen, beides von zwei Personen unterschreiben lassen. Die Differenz ist der Umsatz. Ohne dieses Vorgehen ist die Kasse im Nachhinein nicht belegbar.
Sind Helfende am Fest versichert?
Für Schäden, die sie Dritten zufügen, greift die Vereinshaftpflicht, sofern sie Helfende einschliesst. Verletzen sie sich selbst, gilt ihre eigene Unfalldeckung. Eine freiwillige Deckung für Helfende schliesst diese Lücke.
Dürfen wir eine Tombola durchführen?
Kleine Lotterien an Anlässen sind zulässig, unterliegen aber kantonalen Regeln und teils einer Meldepflicht. Klärt das mit der Gemeinde ab. Mehrwertsteuerlich sind Lotterien ausgenommen, der Getränkeverkauf am selben Anlass nicht.
Wie gehen wir mit Gemeindebeiträgen um?
Sie gelten als Nichtentgelt und zählen nicht zum steuerbaren Umsatz. Oft sind sie zweckgebunden, etwa an die Jugendarbeit. Weist sie separat aus, damit ihr die Verwendung belegen könnt, wenn die Gemeinde nachfragt.
Redaktion vereinsfinanzen.ch
Zur Fachprüfung vorgesehen: Alain Michel
Aktualisiert im August 2026
Quellen
- MWSTG Art. 10, Beginn der Steuerpflicht und Befreiung (Stand: 2026)
- MWSTG Art. 21, von der Steuer ausgenommene Leistungen (Stand: 2026)