Unfallversicherung für Vereine
Aktualisiert im August 2026
Beschäftigt ein Verein entlöhnte Arbeitnehmende, muss er die obligatorische Unfallversicherung prüfen. Grundsätzlich braucht es Schutz gegen Berufsunfälle, unabhängig von der AHV-Freigrenze. Wer mindestens acht Stunden pro Woche beim Verein arbeitet, braucht zusätzlich Nichtberufsunfalldeckung. Für niedrig entschädigte Sportler und Trainer in Sportvereinen gilt seit Juli 2024 eine Sonderregel.
Wann ein Verein UVG-pflichtig ist
Entscheidend ist nicht, ob der Verein gemeinnützig, klein oder ehrenamtlich geführt ist. Entscheidend ist das Verhältnis zur beschäftigten Person. Leistet sie nach Weisung des Vereins Arbeit und erhält dafür Lohn, Honorar oder eine andere geldwerte Entschädigung, kann sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gelten. Dann wird der Verein zum Arbeitgeber.
Die Unfallversicherung ist getrennt von der AHV zu beurteilen. Die bekannte AHV-Freigrenze von CHF 2500 ist keine allgemeine UVG-Freigrenze. Der Vorstand soll deshalb nicht aus einem AHV-Ergebnis ableiten, dass auch keine Unfallversicherung nötig sei.
| Situation | UVG-Beurteilung | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Unentgeltlicher Vorstand | in der Regel keine Arbeitnehmendeneigenschaft | eigene Unfallversicherung und Haftungsrisiken prüfen |
| Echte Spesen nach Beleg | kein Lohn allein wegen Auslagenersatz | Belege und Spesenreglement aufbewahren |
| Bezahltes Sekretariat oder Reinigung | grundsätzlich obligatorische Berufsunfalldeckung | vor Arbeitsbeginn beim UVG-Versicherer anmelden |
| Arbeit ab 8 Stunden pro Woche | Berufs- und Nichtberufsunfälle decken | Pensum im Vertrag und in der Lohnbuchhaltung dokumentieren |
| Trainer oder Sportlerin im Sportverein | besondere Einkommensregel prüfen | alle Entschädigungen dieser Gruppe pro Jahr vergleichen |
Sonderregel für Sportvereine
Seit dem 1. Juli 2024 gilt für Sportvereine eine eng begrenzte Ausnahme. Sie gilt nur für Sportlerinnen, Sportler und Trainerinnen oder Trainer. Verdient 2026 jede Person dieser Gruppe höchstens CHF 10 920 beim Verein, muss der Sportverein diese Personen nicht obligatorisch nach UVG versichern. Die Schwelle entspricht zwei Dritteln der minimalen vollen AHV-Jahresrente und kann sich deshalb ändern.
Sobald eine einzige Sportlerin, ein Sportler oder eine Trainerperson mehr als die Schwelle erhält, kippt die Ausnahme für die ganze Gruppe: Der Verein muss dann alle entlöhnten Personen dieser Gruppe gegen Berufsunfälle versichern. Für Personen mit mindestens acht Wochenstunden kommt die Nichtberufsunfalldeckung hinzu.
| Sportverein 2026 | Folge für Sportler und Trainer |
|---|---|
| Alle bleiben bei höchstens CHF 10 920 pro Jahr | keine obligatorische UVG-Deckung durch den Sportverein für diese Gruppe |
| Mindestens eine Person erhält mehr als CHF 10 920 | alle entlöhnten Sportler und Trainer gegen Berufsunfälle versichern |
| Service, Reinigung oder Administration | Sonderregel gilt nicht, normale UVG-Prüfung |
| Mehr als 8 Stunden pro Woche | bei bestehender UVG-Pflicht zusätzlich Nichtberufsunfälle decken |
Praktisch braucht der Verein eine Jahresliste aller Entschädigungen. Nur so erkennt der Vorstand früh, ob eine Person die Schwelle überschreiten könnte. Es genügt nicht, einzelne Monatszahlungen anzusehen. Auch mehrere Funktionen derselben Person beim selben Verein gehören zusammen.
Berufs- und Nichtberufsunfälle
Die obligatorische Berufsunfallversicherung deckt Unfälle bei der Arbeit und auf dem direkten Arbeitsweg. Arbeitet eine Person mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, muss sie zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle versichert werden. Das betrifft Freizeitunfälle, also etwa einen Sturz beim privaten Wandern.
Bei wechselnden Pensen zählt die vertragliche und tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Wer rund um die Acht-Stunden-Grenze eingesetzt wird, sollte nicht nur einen Durchschnitt schätzen. Dokumentiert Einsatzpläne und klärt Grenzfälle mit dem Versicherer, bevor ein Schaden eintritt.
Freiwillige Helfende am Anlass
Helfende am Vereinsfest sind nicht automatisch Angestellte. Wer unentgeltlich aufbaut, Kuchen verkauft oder nach dem Anlass aufräumt, ist in der Regel über die eigene Unfallversicherung geschützt. Das bedeutet aber nicht, dass der Verein jedes Risiko ignorieren darf. Er bleibt für sichere Organisation, Instruktion und Material verantwortlich.
Bei grossen Anlässen, risikoreichen Arbeiten oder vielen Helfenden kann eine freiwillige Kollektivunfall- oder Helferdeckung sinnvoll sein. Prüft zuerst, ob ein Dachverband oder eine bestehende Vereinspolice bereits Leistungen enthält. DieVereinshaftpflicht ersetzt keine Unfallversicherung, kann aber Ansprüche decken, wenn der Verein einen Unfall schuldhaft verursacht hat.
So prüft der Vorstand die Deckung
- Alle Zahlungen erfassen: Lohn, Honorar, Pauschalen und geldwerte Leistungen pro Person und Kalenderjahr.
- Rolle klären: Arbeitnehmende, selbstständig Erwerbende oder unentgeltlich Helfende nicht nur nach Vertragsüberschrift einordnen.
- Sportausnahme prüfen: Nur bei einem Sportverein und nur für Sportler und Trainer.
- Wochenstunden dokumentieren: Ab acht Stunden ist bei UVG-Pflicht auch die Nichtberufsunfalldeckung relevant.
- Deckung vor Arbeitsbeginn bestätigen: Police, versicherte Personengruppen und Lohnsumme schriftlich mit dem Versicherer klären.
- Jährlich nachführen: Neue Personen, höhere Entschädigungen und veränderte Pensen können das Ergebnis ändern.
Verwandte Fragen
Ob eine Zahlung Lohn oder echter Spesenersatz ist, erklärt der LeitfadenLohn, Honorar und AHV. Für die übrigen Risiken hilft derVersicherungs-Check für Vereine. Eine mögliche Police sollte danach nicht nur nach Prämie, sondern nach versicherten Tätigkeiten, Personengruppen, Ausschlüssen und Selbstbehalt verglichen werden.
Häufige Fragen
Braucht jeder Verein eine Unfallversicherung?
Nein. Die Rechtsform Verein allein löst keine UVG-Pflicht aus. Sie entsteht grundsätzlich, wenn der Verein Personen als Arbeitnehmende gegen Lohn beschäftigt. Unentgeltliche Freiwilligenarbeit ist nicht automatisch über den Verein UVG-versichert.
Gilt die UVG-Pflicht erst ab CHF 2500 Lohn?
Nein. Die AHV-Freigrenze und die UVG-Pflicht sind zwei getrennte Prüfungen. Ein Lohn kann AHV-seitig unter der Abrechnungsgrenze liegen und trotzdem eine UVG-Pflicht auslösen. Für Sportler und Trainer in Sportvereinen gilt eine besondere Ausnahme.
Was gilt 2026 für Trainer im Sportverein?
Erhält keine Sportlerin, kein Sportler und kein Trainer mehr als CHF 10 920 pro Jahr vom Sportverein, muss der Verein diese Personengruppe nicht obligatorisch nach UVG versichern. Überschreitet eine Person die Schwelle, sind alle entlöhnten Personen dieser Gruppe gegen Berufsunfälle zu versichern.
Sind Helfende am Vereinsfest über den Verein unfallversichert?
Nicht automatisch. Unentgeltlich Helfende gelten in der Regel nicht als Arbeitnehmende nach UVG. Ihre eigene Unfallversicherung kann greifen. Der Verein sollte für grössere Einsätze prüfen, ob eine freiwillige Kollektiv- oder Helferdeckung sinnvoll ist.
Wann braucht es eine Nichtberufsunfallversicherung?
Wer beim selben Verein mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet, ist zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle zu versichern. Unter acht Stunden pro Woche deckt die obligatorische Versicherung nur Berufsunfälle und Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg.
Wer bezahlt die UVG-Prämie?
Die Prämie für Berufsunfälle und Berufskrankheiten trägt der Arbeitgeber. Die Prämie für Nichtberufsunfälle darf grundsätzlich den Arbeitnehmenden belastet werden. Vertrag oder Gesamtarbeitsvertrag können eine günstigere Regel vorsehen.
Redaktion vereinsfinanzen.ch
Zur Fachprüfung vorgesehen: Alain Michel
Aktualisiert im August 2026
Quellen
- Suva, wer ist nach UVG versichert? (Stand: 2026)
- Swiss Olympic, obligatorische Unfallversicherung bei Sportvereinen (Stand: 2026)
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung, UVG (Stand: 2026)
- Verordnung über die Unfallversicherung, UVV (Stand: 2026)