eBill und Lastschrift für Mitgliederbeiträge
Aktualisiert im Oktober 2026
Laut vereinsfinanzen.ch können Vereine Mitgliederbeiträge per eBill zustellen, wenn sie über einen zertifizierten Netzwerkpartner angebunden sind, etwa ihre Software oder Bank. Die Lastschrift LSV+ nimmt keine neuen Rechnungssteller mehr auf und endet am 30. September 2028, Nachfolgelösung ist eBill Direct Debit. Die QR-Rechnung bleibt die Basis für alle Mitglieder.
Drei Wege im Vergleich
Für Mitgliederbeiträge stehen einem Schweizer Verein drei Wege offen: die QR-Rechnung, eBill und die Lastschrift. Sie schliessen sich nicht aus. Die meisten Vereine fahren gut damit, die QR-Rechnung als Basis zu behalten und eBill als Zusatz anzubieten. Die Lastschrift lohnt sich vor allem dort, wo viele Mitglieder den Beitrag einfach automatisch bezahlen möchten.
| Kriterium | QR-Rechnung | eBill | eBill Direct Debit |
|---|---|---|---|
| Aufwand für den Verein | Rechnung erzeugen und per Post oder als PDF versenden | Anbindung über einen Netzwerkpartner, danach Versand aus der Software | Anbindung über einen Netzwerkpartner oder eBill Web der Bank, Einladung an jedes Mitglied |
| Akzeptanz bei Mitgliedern | funktioniert für alle, auch ohne E-Banking | nur für Mitglieder mit eBill im E-Banking | nur wenn die Bank des Mitglieds eBill Direct Debit unterstützt und das Mitglied zustimmt |
| Kosten-Hinweis | Kontoführung und Zahlungseingang gemäss eurer Bank | Preise legt der Netzwerkpartner fest, Empfang für Mitglieder kostenlos | Konditionen bei der eigenen Bank anfragen |
| Abgleich | automatisch mit QR-Referenz oder SCOR | Zahlungseingang auf dem Vereinskonto, wie bei der QR-Rechnung | Verein bestimmt den Einzugszeitpunkt, Rückforderungen separat verfolgen |
| Kontrolle beim Mitglied | zahlt selbst | gibt jede Rechnung frei oder richtet eine Dauerfreigabe ein | kann eine fehlerhafte Belastung direkt in eBill zurückfordern |
Die QR-Rechnung bleibt die Basis
Die QR-Rechnung erreicht jedes Mitglied, egal bei welcher Bank es ist und ob es E-Banking nutzt. Mit einer eindeutigen Referenz pro Mitglied ordnet eure Buchhaltung die Zahlungen automatisch zu. Wie ihr QR-IBAN, QRR und SCOR richtig kombiniert, zeigt die Anleitung zurQR-Rechnung für Vereine.
Laut SIX sind QR-Rechnung und eBill aufeinander abgestimmt. Wer heute sauber mit QR-Rechnungen arbeitet, hat deshalb die beste Ausgangslage, um später eBill dazuzunehmen. Den ganzen Ablauf von Beschluss bis Mahnung beschreibt der Ratgeber zu den Mitgliederbeiträgen.
eBill: die Rechnung direkt im E-Banking
Mit eBill landet die Beitragsrechnung im E-Banking des Mitglieds. Es prüft sie dort und gibt sie mit einem Klick frei. Laut SIX hatten Ende Juni 2026 über vier Millionen Personen eBill registriert, angeboten wird eBill von 110 Finanzinstituten.
So wird der Verein Rechnungssteller. Die Anbindung an die eBill-Infrastruktur von SIX ist nur über einen zertifizierten Netzwerkpartner möglich. Das kann der Anbieter eurer Buchhaltungs- oder Fakturierungssoftware sein oder eine Bank, die selbst Netzwerkpartner ist. Die aktuelle Liste führt ebill.ch. Die Preise legt der Netzwerkpartner fest, eine Offerte holt ihr direkt dort ein. Prüft im Vergleich der Vereinssoftware, ob euer Programm eBill bereits unterstützt.
Das brauchen die Mitglieder. Ein E-Banking mit eBill-Funktion, der Empfang ist für sie kostenlos. Damit die Rechnung ankommt, fügen sie den Verein im eBill-Portal als Rechnungssteller hinzu. Wer die Funktion «Rechnungssteller automatisch hinzufügen» aktiviert hat, kann vom Verein über die E-Mail-Adresse gefunden werden. Standardmässig ist die manuelle Anmeldung eingestellt. Mit einer Dauerfreigabe legt ein Mitglied fest, dass Rechnungen des Vereins bis zu einem bestimmten Betrag automatisch freigegeben werden.
Ist euer Verein als gemeinnützig steuerbefreit oder Zewo-zertifiziert, könnt ihr über einen Netzwerkpartner auch Spendenaufrufe per «eBill Donations» verschicken.
Lastschrift: LSV+ läuft aus, eBill Direct Debit folgt
Bei der Lastschrift zieht der Verein den Beitrag selbst vom Konto des Mitglieds ein. Genau hier ändert sich gerade viel:
- LSV+ und BDD (SIX). Neue Rechnungssteller konnten nur bis zum 31. Dezember 2025 aufgeschaltet werden. Einzüge in Franken sind bis zum Ausführungsdatum 30. September 2028 möglich. Für Einzüge in Euro ist der 31. August 2027 das letzte Verarbeitungsdatum.
- eBill Direct Debit (SIX). Seit Ende Juni 2025 auf dem Markt und von SIX als Nachfolgelösung zu LSV+ und BDD bezeichnet. Der Verein braucht eine Anbindung über einen Netzwerkpartner und eine Bank, die das Risiko allfälliger Rückabwicklungen übernimmt. Die Bank des Mitglieds muss eBill Direct Debit unterstützen.
- eBill Web. Für kleinere Rechnungssteller ohne Netzwerkpartner bieten Banken, die eBill Direct Debit unterstützen, die Weblösung eBill Web von SIX an. Darüber erfasst ihr Einladungen und Lastschriften im Browser, einzeln oder per Upload. Normale Rechnungen und Mahnungen laufen darüber nicht. Aktiviert wird eBill Web über die eigene Bank.
- CH-DD-Lastschrift (PostFinance). Bleibt bestehen, ein Enddatum ist nicht definiert. Belastet werden können damit nur Konten bei PostFinance. PostFinance publiziert für Rechnungssteller einen Preis von CHF 0.45 pro Transaktion.
Die Ermächtigung der Mitglieder
Ohne Ermächtigung keine Lastschrift. Bei eBill Direct Debit erstellt das Mitglied die Belastungsermächtigung digital in eBill und kann sie dort auch ändern oder löschen. Eine fehlerhafte oder ungerechtfertigte Belastung fordert es direkt in eBill zurück. Bei der CH-DD-Lastschrift von PostFinance braucht es eine schriftliche Zahlungsermächtigung. Gegen eine Basislastschrift kann das Mitglied innert 30 Tagen ab Versand des Kontodokuments Widerspruch erheben.
Für den Verein heisst das:
- Einziehen dürft ihr nur Beiträge, die nach den Statuten geschuldet sind (ZGB Art. 71) und deren Höhe beschlossen ist.
- Kündigt Betrag und Belastungsdatum vorher an, etwa per E-Mail.
- Macht die Lastschrift freiwillig und bietet die QR-Rechnung weiter an.
- Bucht Rückforderungen sofort als offene Beiträge zurück und klärt sie persönlich.
So führt ihr eBill im Verein ein
- Bei der eigenen Bank nachfragen: Bietet sie eBill, eBill Web und eBill Direct Debit für Rechnungssteller an, und zu welchen Konditionen?
- Bei der Software prüfen, ob sie über einen Netzwerkpartner an eBill angebunden ist. Offerten einholen und mit dem heutigen Aufwand vergleichen.
- Im Vorstand entscheiden und die Kosten ins Budget aufnehmen.
- Mitglieder informieren: eBill ist freiwillig, die QR-Rechnung bleibt. Erklärt in zwei Sätzen, wie man den Verein in eBill hinzufügt.
- Mit dem Vorstand einen Testlauf machen, bevor ihr alle Rechnungen verschickt.
- Im ersten Jahr beide Wege parallel führen und die Zahlungseingänge genau abgleichen.
Die Gebühren für Zahlungseingänge und Zusatzdienste unterscheiden sich je nach Bank. Einen Überblick gibt der Ratgeber zum Vereinskonto. Weitere Themen rund um Rechnungen und Abschluss findet ihr im BereichBuchhaltung.
Datenschutz bei Zahlungsdaten
Mit eBill und Lastschrift bearbeitet der Verein zusätzliche Daten: E-Mail-Adressen für eBill-Einladungen, bei der CH-DD-Lastschrift unterschriebene Ermächtigungen mit Kontoangaben. Personendaten dürfen nur zu einem bestimmten und für die betroffene Person erkennbaren Zweck beschafft werden. Braucht ihr sie dafür nicht mehr, werden sie vernichtet oder anonymisiert (DSG Art. 6 Abs. 3 und 4). Dazu kommt eine dem Risiko angemessene Datensicherheit (DSG Art. 8).
- Informiert die Mitglieder, wofür ihr die Daten verwendet und an wen sie gehen (DSG Art. 19).
- Gebt den Zugriff nur dem Kassier und einer Stellvertretung.
- Bearbeitet ein Software- oder Netzwerkpartner Daten in eurem Auftrag, vergewissert euch, dass er die Datensicherheit gewährleisten kann (DSG Art. 9 Abs. 2).
- Löscht Ermächtigungen ausgetretener Mitglieder, sobald ihr sie nicht mehr braucht, und beachtet dabei die Aufbewahrung der Buchhaltungsbelege.
Was sonst für Mitgliederdaten gilt, steht unterDatenschutz im Verein.
Häufige Fragen
Kann unser Verein noch neu mit LSV+ starten?
Nein. SIX hat neue Rechnungssteller für LSV+ und BDD nur bis zum 31. Dezember 2025 aufgeschaltet. Beide Verfahren werden per 30. September 2028 eingestellt. Für neue Lastschriften kommt eBill Direct Debit in Frage, für Mitglieder mit Konto bei PostFinance auch die CH-DD-Lastschrift.
Was kostet eBill für den Verein?
Das hängt vom Netzwerkpartner ab, denn er legt die Preise selbst fest. Holt eine Offerte ein. Für eBill Direct Debit und eBill Web fragt ihr die Konditionen bei der eigenen Bank an. Für die Mitglieder ist der Empfang von eBill-Rechnungen im E-Banking kostenlos.
Was ist mit Mitgliedern ohne E-Banking?
Sie erhalten weiterhin eine QR-Rechnung, per Post oder als PDF. Deshalb solltet ihr die QR-Rechnung als Grundlage behalten und eBill nur zusätzlich anbieten.
Wie unterscheiden sich Dauerfreigabe und Lastschrift?
Bei der Dauerfreigabe in eBill legt das Mitglied Betrag oder Limite und den Zeitpunkt der Freigabe selbst fest und behält die Kontrolle bis zur Zahlung. Bei der Lastschrift belastet der Verein das Konto, gestützt auf die Ermächtigung des Mitglieds.
Können wir die PostFinance-Lastschrift für alle Mitglieder nutzen?
Nein. Mit der CH-DD-Lastschrift lassen sich nur Konten bei PostFinance belasten, keine Bankkonten. Für Mitglieder mit Konto bei einer anderen Bank braucht ihr QR-Rechnung, eBill oder eBill Direct Debit.
Redaktion vereinsfinanzen.ch
Aktualisiert im Oktober 2026
Quellen
- SIX, Einstellung Lastschriftverfahren LSV+/BDD (Stand: 15.10.2026)
- SIX, Markteinführung von eBill Direct Debit (Stand: 15.10.2026)
- SIX, Factsheet eBill Direct Debit (Stand: 15.10.2026)
- SIX, Medienmitteilung vom 26. August 2026: eBill über vier Millionen Nutzende (Stand: 15.10.2026)
- eBill (SIX), Rechnungen versenden (Stand: 15.10.2026)
- eBill (SIX), FAQ für Geschäftskunden (Stand: 15.10.2026)
- eBill (SIX), FAQ für Privatkunden (Stand: 15.10.2026)
- eBill (SIX), FAQ eBill Web für eBill Direct Debit (Stand: 15.10.2026)
- eBill (SIX), FAQ für gemeinnützige Organisationen (Stand: 15.10.2026)
- SIX, QR-Rechnung für Rechnungssteller (Stand: 15.10.2026)
- PostFinance, CH-DD-Lastschriftverfahren bleibt bestehen (Stand: 15.10.2026)
- PostFinance, CH-DD-Lastschrift für Rechnungssteller (Stand: 15.10.2026)
- ZGB Art. 71, Beiträge der Mitglieder (Stand: 15.10.2026)
- DSG Art. 6, 8, 9 und 19 (Stand: 15.10.2026)