Spesen und Spesenreglement im Verein

Aktualisiert im August 2026

Spesen ersetzen tatsächliche Auslagen und sind kein Lohn, solange sie belegt oder in einem Reglement sauber geregelt sind. Pauschalen, die über den realistischen Auslagen liegen, gelten als Lohn und werden von der Ausgleichskasse aufgerechnet. Ein Spesenreglement schafft die nötige Grundlage.

Was als Spesen gilt

Spesen sind Auslagen, die jemand für den Verein hat und die ihm zurückerstattet werden. Der Unterschied zum Lohn ist einfach: Spesen ersetzen Ausgaben, Lohn entschädigt Arbeit.

  • Fahrkosten zu Anlässen, Sitzungen oder Auswärtsspielen
  • Verpflegung bei auswärtigen Einsätzen
  • Material, Porti, Druckkosten, Telefonkosten
  • Übernachtungen bei mehrtägigen Anlässen
  • Kursgebühren für Weiterbildungen im Interesse des Vereins

Effektive Spesen oder Pauschale

Zwei Wege, beide zulässig
Effektive SpesenPauschale
GrundlageBeleg für jede Auslagefester Betrag pro Monat oder Anlass
Aufwandhöher, dafür unbestrittengering, aber begründungspflichtig
Risikopraktisch keinesAufrechnung als Lohn, wenn zu grosszügig
Empfohlen fürdie meisten VereineÄmter mit vielen kleinen Auslagen

Für die meisten Vereine ist die Abrechnung nach Beleg der einfachere Weg. Wer Pauschalen ausrichtet, sollte sie so bemessen, dass sie den realistischen Auslagen entsprechen, und das im Reglement begründen.

Übliche Ansätze im Überblick

Für Vereine gibt es keine amtlich verbindliche Spesentabelle. Üblich sind Ansätze, die sich an der Praxis der Steuerbehörden orientieren. Entscheidend ist weniger die exakte Höhe als die Konsequenz: Ein einmal beschlossener Ansatz gilt für alle gleich und wird nicht im Einzelfall angepasst.

Richtwerte für ein Vereins-Spesenreglement
PositionÜblicher RahmenWorauf achten
Kilometer mit dem Privatautoum 70 Rappen pro KilometerAnsatz im Reglement festhalten, Fahrten mit Datum und Zweck erfassen
Öffentlicher Verkehreffektive Kosten, 2. KlasseBillett oder Auszug als Beleg
Mittag- oder Abendessen auswärtseffektiv nach Beleg oder moderate Pauschalenur bei auswärtigem Einsatz, nicht für Sitzungen am Vereinsort
Übernachtungeffektiv nach Belegbei mehrtägigen Anlässen und Lagern
Kleinspesen ohne Belegkleiner Betrag pro Einsatzmuss im Reglement stehen, sonst fehlt die Grundlage
Telefon und Internetmoderate Monatspauschalenur für Ämter mit tatsächlichem Aufwand, etwa Präsidium
Material und Portieffektiv nach Belegbesser direkt über das Vereinskonto bezahlen
Richtwerte ohne Gewähr, Stand 2026. Verbindliche Auskunft zur Beurteilung von Pauschalen gibt die kantonale Ausgleichskasse, und sie ist kostenlos.

Was ins Spesenreglement gehört

  • Geltungsbereich: für wen das Reglement gilt, Vorstand, Trainerinnen, Helfende
  • Grundsatz: Abrechnung nach Beleg, Ausnahmen für Pauschalen
  • Ansätze: Kilometer, Verpflegung, Übernachtung, Kleinspesen ohne Beleg
  • Verfahren: Formular, Frist für die Einreichung, wer bewilligt
  • Auszahlung: Termine und Zahlungsweg, keine Barzahlung ohne Quittung
  • Inkrafttreten: Datum und Beschluss durch den Vorstand oder die Versammlung

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  • Übliche Ansätze für Kilometer, Verpflegung und Kleinspesen
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Spesen, Lohn oder Gefälligkeit

Drei Kategorien, drei völlig unterschiedliche Folgen. Wer sie im Verein auseinanderhält, hat das Thema im Griff. Die Prüffrage lautet immer gleich: Wofür fliesst das Geld?

Wie sich die drei Kategorien unterscheiden
SituationEinordnungFolge
Trainerin reicht das Bahnbillett zum Auswärtsspiel einechte Spesenkein Lohn, keine Beiträge
Vorstand erhält CHF 30 pro Sitzung ohne AuslagenSitzungsgeld, also Lohnzählt zur AHV-Jahressumme
Präsidium erhält CHF 50 im Monat für Telefon und PortoPauschalspesenkein Lohn, sofern realistisch bemessen
Kassier erhält CHF 1500 im Jahr pauschal für den Aufwandfaktisch HonorarLohn, wird aufgerechnet
Helfende erhalten am Fest Essen und GetränkeGefälligkeitkein Lohn, keine Buchung nötig
Übernommene Kurskosten für die J+S-AusbildungAus- und Weiterbildung im Vereinsinteressekein Lohn
Massgebend ist die tatsächliche Ausgestaltung, nicht die Bezeichnung im Beschluss. Eine als Spesen bezeichnete Zahlung ohne Auslagen bleibt Lohn.

Wird eine Pauschale als Lohn eingestuft, zählt sie zur Jahressumme dieser Person und kann die Freigrenze von CHF 2500 sprengen. Was dann gilt, steht unter Lohn, Honorar und AHV. Geldwerte Leistungen statt Geld behandeln wir unterNaturalleistungen.

Typische Fehler

  • Spesen ohne Beleg auszahlen. Bei einer Kontrolle fehlt die Grundlage, der Betrag gilt als Lohn.
  • Arbeit als Spesen tarnen. Der häufigste und teuerste Fehler in Vereinen.
  • Ansätze nie beschlossen. Ohne Beschluss ist unklar, wer was festgelegt hat.
  • Barauszahlungen aus der Kasse. Zahlt über das Vereinskonto, dann ist alles nachvollziehbar.
  • Spesen des Präsidiums ohne Kontrolle. Lasst Spesen immer von einer zweiten Person visieren, auch beim Vorstand.
  • Pauschalen nie überprüfen. Ein Ansatz, der vor zehn Jahren realistisch war, ist es heute vielleicht nicht mehr, in beide Richtungen.
  • Spesen im Aufwandkonto der Anlässe verstecken. Führt sie als eigenen Posten, sonst sieht die Revision nicht, was an Personen ausbezahlt wurde.

Wer diese Punkte einhält, hat bei einer Arbeitgeberkontrolle wenig zu befürchten. Geprüft wird nicht, ob ein Verein sparsam war, sondern ob die ausbezahlten Beträge nachvollziehbar einer Auslage zugeordnet werden können.

Häufige Fragen

Braucht ein Verein ein Spesenreglement?

Vorgeschrieben ist es nicht. Sobald ihr aber Pauschalen ausrichtet oder regelmässig Spesen vergütet, schafft ein Reglement Klarheit gegenüber Mitgliedern, Revision und Ausgleichskasse.

Sind Spesen sozialversicherungspflichtig?

Echte Spesen, die tatsächliche Auslagen ersetzen, sind kein Lohn und damit nicht beitragspflichtig. Pauschalen, die über den realistischen Auslagen liegen, können von der Ausgleichskasse als Lohn aufgerechnet werden.

Wie hoch darf die Kilometerentschädigung sein?

Üblich sind Ansätze im Bereich von 70 Rappen pro Kilometer, angelehnt an die Praxis der Steuerbehörden. Haltet den gewählten Ansatz im Reglement fest und wendet ihn konsequent an.

Dürfen Vorstandsmitglieder eine Pauschale erhalten?

Ja, sofern sie tatsächliche Auslagen abdeckt und nicht die Arbeit entschädigt. Eine Pauschale, die faktisch ein Honorar ist, gilt als Lohn. Bei gemeinnützigen Vereinen kann sie zudem die Steuerbefreiung gefährden.

Zählen Spesen zur AHV-Freigrenze von CHF 2500?

Echte Spesen nicht, denn sie sind kein Lohn. Wird eine Pauschale aber von der Ausgleichskasse als überhöht beurteilt, zählt der übersteigende Teil zum massgebenden Lohn und damit zur Jahressumme dieser Person. Das ist der Weg, auf dem Vereine unbemerkt über die Freigrenze rutschen.

Wer beschliesst das Spesenreglement?

Das könnt ihr selbst festlegen. Üblich ist ein Beschluss des Vorstands, sofern die Statuten nichts anderes sagen. Für Pauschalen an Vorstandsmitglieder ist ein Beschluss der Vereinsversammlung sauberer, weil sonst der Vorstand über die eigene Entschädigung entscheidet.

Müssen wir Spesen dem Steueramt melden?

Bei angestellten Personen gehören Spesenvergütungen in den Lohnausweis, wobei echte, belegte Spesen dort separat ausgewiesen und nicht zum Lohn gerechnet werden. Für reine Auslagenerstattungen an ehrenamtlich Tätige ohne Anstellung entsteht in der Regel keine Meldepflicht.

Wie lange müssen wir Spesenbelege aufbewahren?

Behandelt sie wie die übrigen Buchhaltungsbelege und legt sie zehn Jahre ab. Bei einer Arbeitgeberkontrolle wird typischerweise über mehrere Jahre zurück geprüft, und ohne Belege fehlt genau dann die Grundlage.

Was gilt für Kleinspesen ohne Beleg?

Ein kleiner Betrag pro Anlass für Dinge, für die es keine Quittung gibt, etwa Parkuhren, ist üblich und unproblematisch, wenn er im Reglement steht und in vernünftiger Höhe bleibt. Ohne Regelung im Reglement fehlt bei einer Kontrolle die Grundlage.

Redaktion vereinsfinanzen.ch

Zur Fachprüfung vorgesehen: Dr. Michele Imobersteg

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