Sponsoringvertrag für Vereine: Schweizer Muster
Aktualisiert im August 2026
Ein Sponsoringvertrag hält fest, was der Sponsor in Geld, Sachen oder Dienstleistungen erbringt und welche konkrete Gegenleistung der Verein liefert. Dazu gehören Sichtbarkeit, Nutzungsrechte, Laufzeit, Fälligkeit, Mehrwertsteuer, Exklusivität und Regeln für Absage oder Kündigung. Sponsoring ist bei vereinbarter Gegenleistung klar von einer Spende zu trennen.
Ein guter Sponsoringvertrag verhindert zwei typische Konflikte: Der Sponsor erwartet mehr Sichtbarkeit als der Verein zugesagt hat, oder der Verein erhält weniger Geld oder Material als intern budgetiert wurde. Die Lösung ist keine lange juristische Sprache, sondern eine messbare Beschreibung beider Leistungen.
Das Muster eignet sich als Arbeitsgrundlage für Schweizer Vereine. Bei hohen Beträgen, mehrjähriger Exklusivität, regulierten Produkten oder umfangreichen Nutzungsrechten sollte der Vertrag vor der Unterschrift individuell geprüft werden.
Muster für einen Sponsoringvertrag
Beschreibt Leistungen in einer Beilage, wenn Logos, Formate oder Termine zu umfangreich für den Vertragstext sind. Die Beilage muss eindeutig bezeichnet und von beiden Seiten als Vertragsbestandteil anerkannt werden.
Kopierbare Vertragsstruktur
SPONSORINGVERTRAG zwischen [vollständiger Vereinsname, Adresse, vertretungsberechtigte Person] nachfolgend «Verein» und [Firma / Name, Adresse, vertretungsberechtigte Person] nachfolgend «Sponsor» 1. Zweck Die Parteien vereinbaren ein Sponsoring für [Projekt / Saison / Anlass] im Zeitraum vom [Datum] bis [Datum]. 2. Leistung des Sponsors Geldbetrag: CHF [Betrag] Fälligkeit: [Datum / Raten] Zahlungsweg: [Konto] Mehrwertsteuer: [inklusive / zuzüglich, sofern geschuldet] Sach- oder Dienstleistungen: [genaue Beschreibung, Menge, Qualität, Liefertermin] Dokumentierter Wert: CHF [Betrag und Bewertungsgrundlage] 3. Gegenleistungen des Vereins Der Verein erbringt folgende Leistungen: [Logo, Ort, Grösse, Format, Anzahl, Zeitraum] [Inserat, Social-Media-Beitrag, Link, Tickets, Standfläche] [Hospitality, Namensnennung oder weitere Leistung] Nachweis der Leistung: [Foto, Belegexemplar, Bericht, Termin] 4. Marken und Inhalte Jede Partei bestätigt, die nötigen Rechte an gelieferten Logos, Bildern und Texten zu besitzen. Freigaben erfolgen durch [Kontakt] innerhalb von [Anzahl] Arbeitstagen. Änderungen bedürfen der Zustimmung. 5. Exklusivität [keine Exklusivität / Exklusivität für folgende Kategorie: ...] Gebiet und Kanäle: [Angabe] Ausnahmen und bestehende Partner: [Angabe] 6. Rechnung und Steuern Die Parteien beurteilen ihre eigenen Steuer- und Abrechnungspflichten. Der Verein stellt [Zeitpunkt] eine Rechnung aus. Falls Mehrwertsteuer geschuldet ist, wird sie gesetzeskonform ausgewiesen. 7. Absage, Verschiebung und Leistungsänderung Bei Verschiebung: [Ersatztermin / Ersatzleistung] Bei Absage: [Rückzahlung / Anrechnung / bereits entstandene Kosten] Bei teilweiser Leistung: [anteilige Regel] Informationsfrist: [Frist und Kontakt] 8. Laufzeit und Kündigung Vertragsbeginn: [Datum] Vertragsende: [Datum] Ordentliche Kündigung: [Frist / ausgeschlossen] Ausserordentliche Kündigung: bei wesentlicher Vertragsverletzung nach schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist, soweit zumutbar. 9. Verantwortung und Recht Haftungsregelung: [individuell festlegen] Anwendbares Recht: Schweizer Recht Gerichtsstand: [Ort, soweit zulässig] 10. Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen werden von beiden Parteien dokumentiert. Beilagen: [Leistungskatalog, Gestaltungsrichtlinien, Terminplan] Ort, Datum: _________________________ Für den Verein Für den Sponsor Name / Funktion Name / Funktion Unterschrift Unterschrift
Sponsoring ist keine Spende
Eine Spende erfolgt freiwillig, ohne dass eine Gegenleistung erwartet wird. Sponsoring beruht dagegen auf einem Leistungsaustausch. Der Sponsor bezahlt oder liefert etwas, der Verein erbringt dafür Werbung, Sichtbarkeit, Rechte oder eine andere vereinbarte Leistung. Entscheidend ist der wirkliche Inhalt, nicht die Überschrift des Dokuments.
| Merkmal | Spende | Sponsoring |
|---|---|---|
| Gegenleistung | keine vereinbarte Gegenleistung | konkrete Leistung des Vereins |
| Typischer Nachweis | Spendenbestätigung | Vertrag und Rechnung |
| Kommunikation | neutrale Bekanntgabe kann möglich sein | Werbung, Präsenz oder Rechte vereinbart |
| Buchhaltung | separates Spendenkonto | separates Sponsoring- oder Werbekonto |
| MWST-Prüfung | Nichtentgelt prüfen | steuerbare Leistung und Steuerpflicht prüfen |
Für eine Zuwendung ohne Gegenleistung verwendet ihr dieSpendenbestätigung. Die vertiefte buchhalterische Einordnung steht unterSpenden und Sponsoring.
Leistungen beider Seiten festlegen
«Logo auf unseren Kanälen» ist zu unbestimmt. Nennt Kanal, Platzierung, Format, Dauer, Anzahl Publikationen, Freigabeprozess und Nachweis. Auch die Leistung des Sponsors braucht Betrag, Fälligkeit, Raten, Lieferort und verantwortliche Person.
- Logo auf Trikot, Website, Plakat oder Veranstaltungsfläche mit genauer Position
- Anzahl und Zeitraum von Social-Media-Beiträgen
- Tickets, Gästekontingente, Standfläche oder Rederecht
- Naming-Rechte und zulässige Formulierungen
- Reporting mit Fotos, Reichweiten oder Belegexemplaren
- Termine für Lieferung, Korrektur und Freigabe
Reichweiten und Besucherzahlen dürfen nur garantiert werden, wenn der Verein sie tatsächlich zusichern kann. Besser ist die Zusage einer konkreten Platzierung oder Veröffentlichung als ein nicht kontrollierbares Erfolgsversprechen.
Sach- und Dienstleistungssponsoring
Bei Sachsponsoring fliesst möglicherweise kein Geld, trotzdem tauschen die Parteien Leistungen aus. Beschreibt Material, Menge, Zustand, Qualität, Liefertermin und Verantwortung für Transport oder Installation. Bei einer Dienstleistung gehören Umfang, Stunden, Ergebnis und Abnahme dazu.
Dokumentiert einen nachvollziehbaren Wert, etwa anhand regulärer Verkaufspreise, Offerten oder vereinbarter Ansätze. Die Bewertung ist für Buchhaltung und eine mögliche Mehrwertsteuerprüfung relevant. Sie darf nicht allein dazu dienen, den öffentlich genannten Sponsoringwert künstlich zu erhöhen.
Logo, Bild und Nutzungsrechte
Der Vertrag sollte festhalten, welche Partei welche Logos, Bilder, Texte und Namen verwenden darf. Definiert Zweck, Medien, Gebiet, Zeitraum und Gestaltungsrichtlinien. Ohne ausdrückliche Regelung sollte keine Partei eine weitergehende Nutzung annehmen.
Exklusivität und Konkurrenz
Eine Exklusivitätsklausel muss mindestens Produktkategorie, Gebiet, Kanäle und Zeitraum definieren. «Exklusiver Partner» kann sonst auch Lieferanten, Gemeindepartner oder bestehende Sponsoren erfassen, die nie gemeint waren.
Erstellt vor Vertragsabschluss eine Liste bestehender Verpflichtungen und nehmt nötige Ausnahmen in den Vertrag auf. Prüft zudem Regeln eines Dachverbands, Eigentümers der Anlage oder Veranstalters, bevor ihr Sichtbarkeit oder Ausschliesslichkeit zusagt.
Rechnung und Mehrwertsteuer
Sponsoring mit einer Werbe- oder anderen Gegenleistung kann mehrwertsteuerlich eine steuerbare Leistung sein. Ob der Verein Steuer abrechnen muss, hängt unter anderem von seiner Steuerpflicht, seinen massgebenden Umsätzen und der konkreten Leistung ab. Der Vertrag sollte deshalb festlegen, ob Beträge inklusive oder zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer vereinbart sind.
Prüft die Situation vor Rechnungsstellung auf der Seite zurMehrwertsteuer für Vereine. Nennt Mehrwertsteuer auf einer Rechnung nur, wenn der Verein dazu berechtigt und verpflichtet ist. Auch die steuerliche Abzugsfähigkeit beim Sponsor ist keine automatische Folge des Vertrags.
Absage, Verschiebung und Kündigung
Eine Absageklausel sollte nicht nur «höhere Gewalt» nennen. Regelt konkrete Folgen: Ersatztermin, alternative Sichtbarkeit, anteilige Leistung, Rückzahlung, bereits entstandene Produktionskosten und Informationspflichten. Unterscheidet zwischen vollständiger Absage, Verschiebung und reduzierter Durchführung.
| Situation | Fragen für den Vertrag |
|---|---|
| Anlass wird verschoben | Bleibt der Vertrag bestehen, gilt ein Ersatztermin, welche Frist gilt? |
| Anlass fällt aus | Welche Leistungen entfallen, was wird ersetzt oder zurückbezahlt? |
| Sponsor liefert zu spät | Kann der Verein noch leisten, entstehen Zusatzkosten? |
| Verein erfüllt nur teilweise | Wie wird der Wert der fehlenden Leistung bestimmt? |
| Reputationsproblem | Welche objektiven Gründe erlauben eine vorzeitige Beendigung? |
Prüfung, Unterzeichnung und Ablage
- Vertretungsberechtigung beider unterzeichnenden Personen prüfen.
- Leistungskatalog, Termine und Gestaltungsrichtlinien beifügen.
- Statuten, Budget und bestehende Exklusivitäten abgleichen.
- MWST- und Rechnungsstellung vor der ersten Zahlung klären.
- Definitive Fassung mit allen Beilagen zentral ablegen.
- Verantwortliche Person und Erinnerungen für Leistungstermine bestimmen.
Erfasst Sponsoring und Spenden auf getrennten Konten imKontenplan. Weitere Vereinsmuster findet ihr in der Vorlagenübersicht.
Häufige Fragen
Ist Sponsoring dasselbe wie eine Spende?
Nein. Beim Sponsoring wird typischerweise eine konkrete Gegenleistung vereinbart, etwa ein Inserat, Logopräsenz, Tickets oder Exklusivität. Eine Spende erfolgt freiwillig ohne erwartete Gegenleistung. Die tatsächliche Ausgestaltung ist wichtiger als die Bezeichnung im Vertrag.
Muss ein Verein auf Sponsoring Mehrwertsteuer abrechnen?
Sponsoring kann eine steuerbare Leistung sein. Ob der Verein tatsächlich Mehrwertsteuer abrechnen muss, hängt von seiner Steuerpflicht, den massgebenden Umsätzen und der konkreten Leistung ab. Vertrag und Rechnung sollten deshalb klar sagen, ob ein Betrag inklusive oder zuzüglich Mehrwertsteuer gilt.
Wie wird Sachsponsoring im Vertrag festgehalten?
Beschreibt Gegenstand oder Dienstleistung, Menge, Qualität, Liefertermin und einen nachvollziehbaren Wert. Haltet auch die Gegenleistung des Vereins fest. Beide Seiten sollten dokumentieren, wie die Bewertung zustande kam.
Was gilt, wenn der gesponserte Anlass abgesagt wird?
Das ergibt sich nicht automatisch gleich für jeden Vertrag. Regelt vorab, ob Leistungen verschoben, ersetzt, anteilig zurückbezahlt oder mit bereits entstandenen Kosten verrechnet werden. Unterscheidet Absage, Verschiebung und dauerhafte Unmöglichkeit.
Kann ein Sponsor Exklusivität verlangen?
Ja, wenn der Verein zustimmt. Definiert Produktkategorie, Gebiet, Kanäle, Dauer und Ausnahmen genau. Eine pauschale Exklusivität kann bestehende Partner, Verbandsvorgaben oder künftige Einnahmen unnötig blockieren.
Redaktion vereinsfinanzen.ch
Zur Fachprüfung vorgesehen: Dr. Michele Imobersteg
Aktualisiert im August 2026
Quellen
- Obligationenrecht, Art. 1 und 19 (Stand: 20. August 2026)
- Mehrwertsteuergesetz, Art. 3 und 18 (Stand: 20. August 2026)
- ESTV, Grundsätze der Mehrwertsteuer (Stand: 20. August 2026)
- ESTV, Fragen und Antworten zur Mehrwertsteuer (Stand: 20. August 2026)
- ESTV, MWST-Info Subventionen und Spenden (Stand: 20. August 2026)