Sponsoringvertrag für Vereine: Schweizer Muster

Aktualisiert im August 2026

Ein Sponsoringvertrag hält fest, was der Sponsor in Geld, Sachen oder Dienstleistungen erbringt und welche konkrete Gegenleistung der Verein liefert. Dazu gehören Sichtbarkeit, Nutzungsrechte, Laufzeit, Fälligkeit, Mehrwertsteuer, Exklusivität und Regeln für Absage oder Kündigung. Sponsoring ist bei vereinbarter Gegenleistung klar von einer Spende zu trennen.

Ein guter Sponsoringvertrag verhindert zwei typische Konflikte: Der Sponsor erwartet mehr Sichtbarkeit als der Verein zugesagt hat, oder der Verein erhält weniger Geld oder Material als intern budgetiert wurde. Die Lösung ist keine lange juristische Sprache, sondern eine messbare Beschreibung beider Leistungen.

Das Muster eignet sich als Arbeitsgrundlage für Schweizer Vereine. Bei hohen Beträgen, mehrjähriger Exklusivität, regulierten Produkten oder umfangreichen Nutzungsrechten sollte der Vertrag vor der Unterschrift individuell geprüft werden.

Muster für einen Sponsoringvertrag

Beschreibt Leistungen in einer Beilage, wenn Logos, Formate oder Termine zu umfangreich für den Vertragstext sind. Die Beilage muss eindeutig bezeichnet und von beiden Seiten als Vertragsbestandteil anerkannt werden.

Kopierbare Vertragsstruktur

SPONSORINGVERTRAG

zwischen
[vollständiger Vereinsname, Adresse, vertretungsberechtigte Person]
nachfolgend «Verein»

und
[Firma / Name, Adresse, vertretungsberechtigte Person]
nachfolgend «Sponsor»

1. Zweck
Die Parteien vereinbaren ein Sponsoring für [Projekt / Saison / Anlass]
im Zeitraum vom [Datum] bis [Datum].

2. Leistung des Sponsors
Geldbetrag: CHF [Betrag]
Fälligkeit: [Datum / Raten]
Zahlungsweg: [Konto]
Mehrwertsteuer: [inklusive / zuzüglich, sofern geschuldet]

Sach- oder Dienstleistungen:
[genaue Beschreibung, Menge, Qualität, Liefertermin]
Dokumentierter Wert: CHF [Betrag und Bewertungsgrundlage]

3. Gegenleistungen des Vereins
Der Verein erbringt folgende Leistungen:
[Logo, Ort, Grösse, Format, Anzahl, Zeitraum]
[Inserat, Social-Media-Beitrag, Link, Tickets, Standfläche]
[Hospitality, Namensnennung oder weitere Leistung]
Nachweis der Leistung: [Foto, Belegexemplar, Bericht, Termin]

4. Marken und Inhalte
Jede Partei bestätigt, die nötigen Rechte an gelieferten Logos, Bildern
und Texten zu besitzen. Freigaben erfolgen durch [Kontakt] innerhalb von
[Anzahl] Arbeitstagen. Änderungen bedürfen der Zustimmung.

5. Exklusivität
[keine Exklusivität / Exklusivität für folgende Kategorie: ...]
Gebiet und Kanäle: [Angabe]
Ausnahmen und bestehende Partner: [Angabe]

6. Rechnung und Steuern
Die Parteien beurteilen ihre eigenen Steuer- und Abrechnungspflichten.
Der Verein stellt [Zeitpunkt] eine Rechnung aus. Falls Mehrwertsteuer
geschuldet ist, wird sie gesetzeskonform ausgewiesen.

7. Absage, Verschiebung und Leistungsänderung
Bei Verschiebung: [Ersatztermin / Ersatzleistung]
Bei Absage: [Rückzahlung / Anrechnung / bereits entstandene Kosten]
Bei teilweiser Leistung: [anteilige Regel]
Informationsfrist: [Frist und Kontakt]

8. Laufzeit und Kündigung
Vertragsbeginn: [Datum]
Vertragsende: [Datum]
Ordentliche Kündigung: [Frist / ausgeschlossen]
Ausserordentliche Kündigung: bei wesentlicher Vertragsverletzung nach
schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist, soweit zumutbar.

9. Verantwortung und Recht
Haftungsregelung: [individuell festlegen]
Anwendbares Recht: Schweizer Recht
Gerichtsstand: [Ort, soweit zulässig]

10. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen werden von beiden Parteien dokumentiert.
Beilagen: [Leistungskatalog, Gestaltungsrichtlinien, Terminplan]

Ort, Datum: _________________________

Für den Verein                 Für den Sponsor
Name / Funktion                Name / Funktion
Unterschrift                   Unterschrift

Sponsoring ist keine Spende

Eine Spende erfolgt freiwillig, ohne dass eine Gegenleistung erwartet wird. Sponsoring beruht dagegen auf einem Leistungsaustausch. Der Sponsor bezahlt oder liefert etwas, der Verein erbringt dafür Werbung, Sichtbarkeit, Rechte oder eine andere vereinbarte Leistung. Entscheidend ist der wirkliche Inhalt, nicht die Überschrift des Dokuments.

Spende und Sponsoring sauber unterscheiden
MerkmalSpendeSponsoring
Gegenleistungkeine vereinbarte Gegenleistungkonkrete Leistung des Vereins
Typischer NachweisSpendenbestätigungVertrag und Rechnung
Kommunikationneutrale Bekanntgabe kann möglich seinWerbung, Präsenz oder Rechte vereinbart
Buchhaltungseparates Spendenkontoseparates Sponsoring- oder Werbekonto
MWST-PrüfungNichtentgelt prüfensteuerbare Leistung und Steuerpflicht prüfen

Für eine Zuwendung ohne Gegenleistung verwendet ihr dieSpendenbestätigung. Die vertiefte buchhalterische Einordnung steht unterSpenden und Sponsoring.

Leistungen beider Seiten festlegen

«Logo auf unseren Kanälen» ist zu unbestimmt. Nennt Kanal, Platzierung, Format, Dauer, Anzahl Publikationen, Freigabeprozess und Nachweis. Auch die Leistung des Sponsors braucht Betrag, Fälligkeit, Raten, Lieferort und verantwortliche Person.

  • Logo auf Trikot, Website, Plakat oder Veranstaltungsfläche mit genauer Position
  • Anzahl und Zeitraum von Social-Media-Beiträgen
  • Tickets, Gästekontingente, Standfläche oder Rederecht
  • Naming-Rechte und zulässige Formulierungen
  • Reporting mit Fotos, Reichweiten oder Belegexemplaren
  • Termine für Lieferung, Korrektur und Freigabe

Reichweiten und Besucherzahlen dürfen nur garantiert werden, wenn der Verein sie tatsächlich zusichern kann. Besser ist die Zusage einer konkreten Platzierung oder Veröffentlichung als ein nicht kontrollierbares Erfolgsversprechen.

Sach- und Dienstleistungssponsoring

Bei Sachsponsoring fliesst möglicherweise kein Geld, trotzdem tauschen die Parteien Leistungen aus. Beschreibt Material, Menge, Zustand, Qualität, Liefertermin und Verantwortung für Transport oder Installation. Bei einer Dienstleistung gehören Umfang, Stunden, Ergebnis und Abnahme dazu.

Dokumentiert einen nachvollziehbaren Wert, etwa anhand regulärer Verkaufspreise, Offerten oder vereinbarter Ansätze. Die Bewertung ist für Buchhaltung und eine mögliche Mehrwertsteuerprüfung relevant. Sie darf nicht allein dazu dienen, den öffentlich genannten Sponsoringwert künstlich zu erhöhen.

Logo, Bild und Nutzungsrechte

Der Vertrag sollte festhalten, welche Partei welche Logos, Bilder, Texte und Namen verwenden darf. Definiert Zweck, Medien, Gebiet, Zeitraum und Gestaltungsrichtlinien. Ohne ausdrückliche Regelung sollte keine Partei eine weitergehende Nutzung annehmen.

Exklusivität und Konkurrenz

Eine Exklusivitätsklausel muss mindestens Produktkategorie, Gebiet, Kanäle und Zeitraum definieren. «Exklusiver Partner» kann sonst auch Lieferanten, Gemeindepartner oder bestehende Sponsoren erfassen, die nie gemeint waren.

Erstellt vor Vertragsabschluss eine Liste bestehender Verpflichtungen und nehmt nötige Ausnahmen in den Vertrag auf. Prüft zudem Regeln eines Dachverbands, Eigentümers der Anlage oder Veranstalters, bevor ihr Sichtbarkeit oder Ausschliesslichkeit zusagt.

Rechnung und Mehrwertsteuer

Sponsoring mit einer Werbe- oder anderen Gegenleistung kann mehrwertsteuerlich eine steuerbare Leistung sein. Ob der Verein Steuer abrechnen muss, hängt unter anderem von seiner Steuerpflicht, seinen massgebenden Umsätzen und der konkreten Leistung ab. Der Vertrag sollte deshalb festlegen, ob Beträge inklusive oder zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer vereinbart sind.

Prüft die Situation vor Rechnungsstellung auf der Seite zurMehrwertsteuer für Vereine. Nennt Mehrwertsteuer auf einer Rechnung nur, wenn der Verein dazu berechtigt und verpflichtet ist. Auch die steuerliche Abzugsfähigkeit beim Sponsor ist keine automatische Folge des Vertrags.

Absage, Verschiebung und Kündigung

Eine Absageklausel sollte nicht nur «höhere Gewalt» nennen. Regelt konkrete Folgen: Ersatztermin, alternative Sichtbarkeit, anteilige Leistung, Rückzahlung, bereits entstandene Produktionskosten und Informationspflichten. Unterscheidet zwischen vollständiger Absage, Verschiebung und reduzierter Durchführung.

Störungen vorab sachlich regeln
SituationFragen für den Vertrag
Anlass wird verschobenBleibt der Vertrag bestehen, gilt ein Ersatztermin, welche Frist gilt?
Anlass fällt ausWelche Leistungen entfallen, was wird ersetzt oder zurückbezahlt?
Sponsor liefert zu spätKann der Verein noch leisten, entstehen Zusatzkosten?
Verein erfüllt nur teilweiseWie wird der Wert der fehlenden Leistung bestimmt?
ReputationsproblemWelche objektiven Gründe erlauben eine vorzeitige Beendigung?

Prüfung, Unterzeichnung und Ablage

  1. Vertretungsberechtigung beider unterzeichnenden Personen prüfen.
  2. Leistungskatalog, Termine und Gestaltungsrichtlinien beifügen.
  3. Statuten, Budget und bestehende Exklusivitäten abgleichen.
  4. MWST- und Rechnungsstellung vor der ersten Zahlung klären.
  5. Definitive Fassung mit allen Beilagen zentral ablegen.
  6. Verantwortliche Person und Erinnerungen für Leistungstermine bestimmen.

Erfasst Sponsoring und Spenden auf getrennten Konten imKontenplan. Weitere Vereinsmuster findet ihr in der Vorlagenübersicht.

Häufige Fragen

Ist Sponsoring dasselbe wie eine Spende?

Nein. Beim Sponsoring wird typischerweise eine konkrete Gegenleistung vereinbart, etwa ein Inserat, Logopräsenz, Tickets oder Exklusivität. Eine Spende erfolgt freiwillig ohne erwartete Gegenleistung. Die tatsächliche Ausgestaltung ist wichtiger als die Bezeichnung im Vertrag.

Muss ein Verein auf Sponsoring Mehrwertsteuer abrechnen?

Sponsoring kann eine steuerbare Leistung sein. Ob der Verein tatsächlich Mehrwertsteuer abrechnen muss, hängt von seiner Steuerpflicht, den massgebenden Umsätzen und der konkreten Leistung ab. Vertrag und Rechnung sollten deshalb klar sagen, ob ein Betrag inklusive oder zuzüglich Mehrwertsteuer gilt.

Wie wird Sachsponsoring im Vertrag festgehalten?

Beschreibt Gegenstand oder Dienstleistung, Menge, Qualität, Liefertermin und einen nachvollziehbaren Wert. Haltet auch die Gegenleistung des Vereins fest. Beide Seiten sollten dokumentieren, wie die Bewertung zustande kam.

Was gilt, wenn der gesponserte Anlass abgesagt wird?

Das ergibt sich nicht automatisch gleich für jeden Vertrag. Regelt vorab, ob Leistungen verschoben, ersetzt, anteilig zurückbezahlt oder mit bereits entstandenen Kosten verrechnet werden. Unterscheidet Absage, Verschiebung und dauerhafte Unmöglichkeit.

Kann ein Sponsor Exklusivität verlangen?

Ja, wenn der Verein zustimmt. Definiert Produktkategorie, Gebiet, Kanäle, Dauer und Ausnahmen genau. Eine pauschale Exklusivität kann bestehende Partner, Verbandsvorgaben oder künftige Einnahmen unnötig blockieren.

Redaktion vereinsfinanzen.ch

Zur Fachprüfung vorgesehen: Dr. Michele Imobersteg

Aktualisiert im August 2026

Quellen

Offerten vergleichen

Offerten von Treuhändern einholen

Kostenlos und unverbindlich. Ihr beschreibt euren Verein, wir leiten die Anfrage an Paradies Treuhand GmbH zu Händen von Dr. Michele Imobersteg weiter.

Euer Verein
Was möchtet ihr auslagern?
Wohin dürfen wir die Offerten senden?

Kostenlos und unverbindlich. Ansprechpartner: Dr. Michele Imobersteg, Paradies Treuhand GmbH.